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Berichtstermin im Insolvenzverfahren der Deikon GmbH - BSZ e.V. bündelt geschädigte Anleihegläubiger

Am 05.12.2012 fand in den Räumen des Amtsgerichts in Köln der Berichtstermin des Insolvenzverwalters Dr. Ringstmeier zur Insolvenz der Deikon GmbH statt

(lifePR) (Dieburg, )
Neben den Vertretern der Banken nahmen vor allem betroffene Inhaber der börsennotierten Hypothekenanleihen (SIN DE000AOEPM 07, WKN AOEPMO und ISIN DE000AOJQAG2, WKN AOJQAG, sowie der SIN DE000A0KAHL9, WKN A0KAHL) der Deikon GmbH (vormals Boetzelen) statt. Auch BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. André Gerhard Morgenstern LL.M. (taxation) von der auf das Bank- und Kapitalmarkt-, sowie Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Morgenstern & Kollegen vertrat die Interessen geschädigter Anleihegläubiger.

Die Versammlung wurde von der zuständigen Rechtspflegerin Frau Wittiger geleitet. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Ringstmeier selbst stand den Gläubigern für ihre Fragen zur Verfügung. Laut offizieller Mitteilung der Insolvenzschuldnerin wurde hierbei folgendes verlautbart: (Quelle: Deikon GmbH i.L. Ad hoc Mitteilung vom 04.12.2012)

Der Insolvenzverwalter strebt an, das Immobilienportfolio der DEIKON GmbH i.I. im Einvernehmen mit den grundpfandrechtlich gesicherten Gläubigern insgesamt zu veräußern.

Der Insolvenzverwalter kann gegenwärtig naturgemäß die Höhe des zu erwartenden Verwertungserlöses nicht prognostizieren. In dem Bericht zur Gläubigerversammlung wird - entsprechend einer fachkundigen Plausibilisierung der Immobilienwerte durch eingeschaltete Berater - ein Wert und damit ein möglicher Veräußerungserlös in Höhe von EUR 175 Mio. zugrunde gelegt. Dieser Wert ist auch in die (Insolvenz-)Eröffnungsbilanz zum 28. September 2012 übernommen worden. Die Insolvenzeröffnungsbilanz ist vorläufig, ungeprüft und unverbindlich.

Diesen Veräußerungserlös als realisiert unterstellt, könnte auf die vorgenannten Unternehmensanleihen (nach Abzug anfallender Kosten sowie der Befriedigung der erstrangig gesicherten Darlehensgläubiger (immobilienfinanzierende Kreditinstitute)) eine Gesamtbefriedigung in Höhe von ca. 40 % des Nominalwerts der Anleihen entfallen. Bei einem Veräußerungserlös in Höhe von EUR 160 Mio. könnte nach derzeitigem Stand mit einer Gesamtbefriedigung der vorgenannten Unternehmensanleihen in Höhe von ca. 20 % des Nominalwerts der Anleihen zu rechnen sein.

Diese Gesamtbefriedigung umfasst sowohl die Erlöse aus der Sicherheitenverwertung, als auch die Befriedigung im Rahmen der Insolvenzquote.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Quotenerwartungen - je nach tatsächlicher Entwicklung und dem Wegfall einzelner oder mehrerer Prämissen bzw. dem Hinzutreten einzelner oder mehrerer bislang unberücksichtigter Umstände - stark schwanken können. Es ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass sich die vorgenannten Quotenerwartungen erheblich - bis auf niedrige einstellige Prozentzahlen und ggf. sogar auf Null - reduzieren.

Der Berichtstermin zeigt, dass eine Schadenskompensation allein über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein wird, daher sollten Anleger auch unbedingt mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. André Gerhard Morgenstern hierzu: "In seinem Vortrag hat der Insolvenzverwalter auf Nachfrage die anwesenden Gläubiger insbesondere darauf hingewiesen, dass eventuell mögliche Ansprüche gegen den Treuhänder der Anleihen nicht durch ihn geltend gemacht werden könnten. Hieraus resultierende Ansprüche würden Individualschäden darstellen, zu deren Geltendmachung nur der einzelne Anleger berufen wäre. Wir prüfen daher mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.

Demnach bestehen für Geschädigte Anleger gute Gründe sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über die ihm zustehenden Ansprüche beraten zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinsacht Deikon GmbH anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07. Dezember 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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