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Grundsatzentscheidungen für die Wissenschaft

Bund und Länder beschließen umfangreiche Kooperationen / Wanka: "Hochschulpakt trägt zur Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte bei"

(lifePR) (Berlin, )
Mehr Chancengerechtigkeit in der Hochschulbildung, eine Antwort auf den Fachkräftebedarf der Zukunft und neuen Antrieb für die exzellente Forschung in Deutschland - all das enthalten die Beschlüsse, die heute die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffen haben.

Auf die Empfehlungen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) hin, einigten sich die Kanzlerin und die Spitzen der Länder bei ihrem Treffen auf die Fortführung der drei großen Pakte für die Wissenschaft: Mit dem Hochschulpakt reagieren Bund und Länder auf die anhaltend hohe Zahl von Studienanfängern und öffnen die Hochschulen auch weiterhin für jeden Studieninteressierten. Der Pakt für Forschung und Innovation stärkt die außeruniversitäre Forschung und sorgt zugleich für moderne Arbeitsbedingungen in den Wissenschaftsorganisationen, die attraktiv für die besten Forscher aus aller Welt sind. Und mit der grundsätzlichen Entscheidung, der Exzellenzinitiative eine neue Kooperation von Bund und Ländern für die Förderung der Spitzenforschung folgen zu lassen, kann die dynamische Entfaltung exzellenter Forschung in Deutschland ungebremst weitergehen.

"Die heutigen Beschlüsse weisen den Weg für die Zukunft des Wissenschaftssystems in Deutschland", sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka. "Die Studierneigung unter Schulabgängern ist ungebrochen hoch - mit dem Hochschulpakt machen wir an den Hochschulen für jeden, der möchte, ein gutes Studium möglich. Damit ist und bleibt der Hochschulpakt eines der wichtigsten Instrumente bei der Bewältigung des demografischen Wandels. Er trägt heute zur Ausbildung der Fachkräfte bei, die wir in den nächsten Jahrzehnten so dringend brauchen. Gleichzeitig stärken wir mit dem Pakt für Forschung und Innovation und dem Signal für eine Nachfolge der Exzellenzinitiative unsere hervorragende Wissenschaftslandschaft nachhaltig und gewinnen die klügsten Köpfe für uns. So sichern wir den Innovationsstandort Deutschland."

Mit dem Hochschulpakt werden Bund und Länder bis 2020 ein Studienangebot für 760.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Stand von 2005 schaffen - im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2020 können so rund 37 Prozent mehr Erstsemester an den Hochschulen aufgenommen werden. Mit dem seit 2007 laufenden Pakt stellen Bund und Länder für jeden zusätzlichen Studienanfänger 26.000 Euro bereit - in der neuen Laufzeit insgesamt zusätzlich gut 19 Milliarden Euro. Zehn Prozent der Summe sollen die Hochschulen künftig für Maßnahmen zur Senkung der Studienabbrecherquote einsetzen. Mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes wird nicht nur die Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bis 2020 fortgesetzt, sondern ab 2016 für neu bewilligte Projekte von 20 auf dann 22 Prozent erhöht. Der Bund trägt 20 Prozent, zwei Prozent die Länder. Mit der Pauschale erhalten DFG-Projekte einen Zuschlag für indirekte Projektkosten.

Der Pakt für Forschung und Innovation wird zwischen Bund, Ländern, der DFG und den vier großen außeruniversitären Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft geschlossen. Er legt forschungspolitische Ziele zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit fest. So etwa die Vernetzung der Forschungsorganisationen mit den Hochschulen und der Wirtschaft, weitere Internationalisierung, mehr Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs und nachhaltige Personalentwicklung. Für die nächste Phase des Pakts von 2016 bis 2020 erhalten die Forschungsorganisationen einen jährlichen Aufwuchs ihrer Grundfinanzierung von drei Prozent, insgesamt 3,9 Milliarden Euro. Diesen Aufwuchs trägt der Bund alleine.

Die Exzellenzinitiative hat in den vergangenen Jahren eine große Dynamik ins deutsche Wissenschaftssystem gebracht. Mit dem Grundsatzbeschluss für eine neue Bund-Länder-Initiative streben Bund und Länder an, die bisher gemeinsam für die Exzellenzinitiative bereitgestellten Mittel mindestens im selben Umfang auch nach 2017 für die Förderung exzellenter Spitzenforschung an Hochschulen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zu den Pakten finden Sie unter www.bmbf.de/de/1321.php sowie unter www.bmbf.de/de/3215.php und unter www.bmbf.de/de/6142.php

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