Zu den primären Forderungen der Kassenart gehört der Erhalt der Pluralität in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Gradmesser für die Wirkung von Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nicht die schiere Größe einer Krankenkasse entscheidet über die Qualität von Versorgungskonzepten und wirtschaftlichen Erfolg, sondern ihre Effizienz. Ein vielfältiger Kassenmarkt kann regionalen Monopolen entgegenwirken und stärkt letztlich auch die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten.
Der Wettbewerb der Kassen untereinander findet auch innerhalb der Kassenart BKK statt - gleichwohl plädieren Betriebskrankenkassen für mehr Wettbewerb, allerdings in einem fairen Rahmen, zu dem einheitliche Aufsichtsmaßnahmen gehören sollten.
Mit staatlich festgesetztem Einheitsbetragssatz ist kein echter Preiswettbewerb möglich - auch nicht mit den "Feigenblättern" Prämien oder Zusatzbeitrag, die ja nur einen kleinen Bruchteil des Kassenbeitrags ausmachen. Prozentual auf das individuelle Einkommen erhobene Krankenkassenbeiträge würden endlich wieder die finanzielle Verantwortung an die Kassenbasis und damit an den Ort des Versorgungsgeschehens bringen.
Eine unabdingbare Voraussetzung für Transparenz im (Preis)- Wettbewerb ist die notwendige Drosselung des Finanzkraftausgleichs in der GKV. Intransparente Regelungen des hochkomplex gestalteten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) müssen von der Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Statt eines Regelungs-Dschungels zahlreicher ausgleichsfähiger Erkrankungen brächte der Hochrisikopool für kostenintensive Einzelfälle, die derzeit durch das Raster des Morbi- RSA fallen, mehr Transparenz und damit automatisch weniger Möglichkeiten von Manipulationen.
Sowohl im Interesse der Versicherten als auch der Arbeitgeber setzen sich gerade die paritätisch agierenden Betriebskrankenkassen dafür ein, die Kompetenzen der Selbstverwaltung wieder zu stärken; auf der Finanzierungs- und der Vertragsseite. Dies gilt nicht nur für Entscheidungen, die auf Kassenebene zu treffen sind, sondern auch für die Selbstverwaltung beim GKV-Spitzenverband sowie die gemeinsame Selbstverwaltung aus Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen unter Beteiligung der Patienten. Je mehr Kompetenzen die Selbstverwaltung übertragen bekommt, desto wirksamer ist ihre Gestaltungskraft.