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Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht

Silvesterraketen nur mit klaren Kopf starten / B-A-D-Mediziner warnen vor Billigimporten und selbst gebastelten Böllern

(lifePR) (Bonn, )
Es zischt, kracht und donnert und verteilt sich zum Entzücken der Zuschauer in wunderschönen bunten Mustern am nächtlichen Firmament. Doch leider gelangen die Feuerwerkskörper an Silvester nicht immer in den Himmel, sie können bereits in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit auf der Erde schlimme Schäden anrichten. Nicht selten birgt der Kauf von Billigimporten oder die Benutzung selbst gebastelter Böller massive Verletzungsgefahren in sich: Hände weg von Feuerwerkskörpern, die keine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und- Prüfung (BAM) aufweisen, raten die Experten der B-A-D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. Und auch bei diesen als sorgfältig geprüft und als sicher eingestuften Knallkörpern muss zwischen jenen der Klasse II (BAM-PII), die nur zu Silvester an Kunden ab 18 Jahren verkauft werden dürfen, und jenen der Klasse I (BAM-PI), die für Kinder ab zwölf Jahren ganzjährig erhältlich sind, unterschieden werden. Soll der Nachwuchs das neue Jahr selbst mit Feuerwerkskörpern begrüßen dürfen, dann nur mit jenen der Klasse I, so die B-A-D-Mediziner. Zum Starten von Raketen wird nicht nur am besten ein leerer Getränkekasten, der das Umkippen verhindert, sondern vor allem auch ein klarer Kopf benötigt. "Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht", wissen die Fachleute aus den leidvollen Erfahrungen zahlreicher Unfallopfer. Um sich selbst und andere zu schützen, müssen alkoholisierte Silvesterpartygäste von Feuerwerkskörpern ferngehalten werden. Ein sicherer Stand für die Raketen, das umsichtige Entzünden der Zündschnur und die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes sind Garanten für ein ungetrübtes Feuerwerksvergnügen, das durch einen Gehörschutz noch gesteigert werden kann. Neben Verbrennungen nämlich sind Hörschäden die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk. Der Lärmpegel kann Spitzenwerte von bis zu 160 dB in einem Umkreis von zwei Metern erreichen und die können Schäden wie Knalltrauma, Trommelfellperforation oder Tinnitus verursachen, die oft erst Tage später bemerkt werden.
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