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EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Die gute Nachricht zuerst: Fernbusreisende innerhalb der EU erhalten künftig mehr Verbraucherrechte. Darauf einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Kommission am 1. Dezember in Brüssel. Die schlechte Nachricht: Die neuen Regeln gelten nicht für Busfernreisen bis 250 Kilometer Wegstrecke.

Ab dem Jahr 2012 müssen Busbetreiber ihren Passagieren schon ab Verspätungen von 90 Minuten Proviant und Erfrischungen anbieten, sofern die Reise mindestens drei Stunden dauert. Falls durch die Verspätung eine Hotelübernachtung notwendig wird, muss der Betreiber auch die Kosten für die Übernachtung mit bis zu 80 Euro pro Nacht übernehmen. Den betroffenen Fahrgästen muss der Busunternehmer die Fortsetzung der Reise, die Weiterbeförderung oder eine Entschädigung anbieten. Ist eine Weiterfahrt nicht möglich, haben die Passagiere Anspruch auf den halben Reisepreis zusätzlich zu der Entschädigung. Kommt es unterwegs zu einer Panne, muss der Busbetreiber ein anderes Fahrzeug bereitstellen oder den Transport zu einem neuen Wartepunkt organisieren.

Der deutsche EU-Abgeordnete Michael Cramer von der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament zeigt sich von der neuen Regelung enttäuscht: Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr werde vor allem dadurch verhindert, dass die Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung ab 250 Kilometer gelten sollen - unterhalb dieser Distanz seien die Buspassagiere weitgehend rechtlos. Damit würden auch künftig während der meisten Busfahrten in Europa keine umfassenden Fahrgastrechte gelten. Vor allem Deutschland habe im Verkehrsministerrat die Interessen der Unternehmen über die der Fahrgäste gestellt, so Cramer. Als weiterer Kritikpunkt gilt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität keinen Anspruch auf Mobilitätshilfen oder ähnliche Unterstützung im Fernreisebus haben, wie dies zum Beispiel bei Bahn und Flugzeug EU-weit vorgeschrieben ist. Cramer nennt das Beispiel USA, wo die Beförderungsmöglichkeit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in jedem Bus zwingend vorgeschrieben sei. ARCD

Anlagen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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