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ARCD: Was gilt bei einem grünen Pfeil an einer Ampel?

Rechtsabbieger dürfen bei einem grünen Pfeil fahren / Vor dem Abbiegen: An der Kreuzung anhalten / Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen

(lifePR) (Bad Windsheim, )
Rot und Grün widersprechen sich im Verkehrsalltag normalerweise. Und so verunsichert ein grüner Pfeil an einer roten Ampel viele Verkehrsteilnehmer. Der ARCD klärt über diesen Sonderfall auf.

Eine rote Ampel bedeutet normalerweise: Halt, stehen bleiben. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ist neben der roten Ampel ein Verkehrszeichen mit einem grünen Pfeil auf schwarzem Grund angebracht, dürfen Fahrer auf dem rechten Fahrbahnstreifen rechts abbiegen. Dabei müssen sie sich so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer – vor allem Fußgänger und Fahrzeuge der freigegebenen Verkehrsrichtung – weder behindern noch gefährden, wie § 37, Abs. 2, Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung vorschreibt.

Was viele nicht wissen: Auch das Rot der Ampel zählt, denn vor dem Rechtsabbiegen müssen die Verkehrsteilnehmer erst einmal vor der Kreuzung an der Haltelinie anhalten, sonst drohen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer Fahrzeuge im Querverkehr gefährdet oder Fußgänger oder Fahrradfahrer auf Radwegen im Querverkehr behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Und wer Fußgänger oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet, sogar mit 150 Euro Bußgeld und einem Punkt.

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