Das Rückgaberecht bei Tierkäufen ist ein präsentes Thema vor Gericht. Verkauft beispielsweise ein Pferdezüchter im Frühjahr ein Pferd, bei dem sich erst im Sommer herausstellt, dass es unter einer Allergie leidet, die von Mücken ausgelöst wird, kann der Käufer das Tier zurückgeben. Dieser 'Mangel' ist innerhalb von sechs Monaten aufgetreten und legt deshalb die Vermutung nahe, dass das Pferd schon bei der Übergabe krank war (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 173/05). Anders verhält es sich laut ARAG Experten allerdings in folgendem Fall: Bei Warmblut-Reitpferden sind Fehlstellungen des Skeletts im Regelfall kein Mangel, der zur Rückgabe des Pferdes berechtigt. Denn die Mehrzahl von Warmblütern hat eine lädierte Wirbelsäule, ohne dass dies Beschwerden hervorruft. Ein 'mangelfreies' Tier ist damit nicht existent, so die ARAG Experten (OLG Celle, Az.: 7 U 252/05).
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