Donnerstag, 23. Mai 2013


Wenn Nachbarn sich ekeln...

(lifePR) (Düsseldorf, ) Wenn von einer im Terrarium gehaltenen ungiftigen, 80 cm langen Königsnatter keine besonderen Gefahren ausgehen, kann laut ARAG Experten der Vermieter nicht verlangen, dass das Tier abgeschafft wird, auch wenn andere Mitmieter sich ekeln. Denn ein Vermieter darf sich nicht zum Anwalt von überempfindlichen Mietern machen. Zumal von einem solchen Tier keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen ausgehen, ist das Halten erlaubt, bestätigte auch das Amtsgericht Bückeburg(AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]).
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