Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 478125

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Verdi Streik - auch am Flughafen Frankfurt am Main

Am Donnerstag ist auch der Flugverkehr von Warnstreiks betroffen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Schwierige Zeiten für Flugreisende: Nach den Piloten, streikt nun am Donnerstag das Bodenpersonals am Frankfurter Flughafen. Beteiligt sich auch die Feuerwehr, wäre der Flugbetrieb komplett lahmgelegt. Kommt es zu Verspätungen, müssen die Fluggesellschaften sich um ihre Passagiere kümmern. Entschädigungen müssen aber eingefordert werden. Viele Passagiere verzichten immer noch aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit auf Leistungen, so ARAG Experten. Streik ist höhere Gewalt. Bei einem gebuchten Flug gibt es daher grundsätzlich von der Airline keine Entschädigungszahlungen. Trotzdem gibt es einige Rechte, die wartende Fluggäste einfordern sollten.

- Bei internationalen Flügen muss die Airline versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen. Das kann bedeuten, dass Passagiere auch einen Umweg und Zwischenstopp in Kauf nehmen müssen. Laut ARAG Experten müssen die Gäste dabei auch auf andere Fluggesellschaften umgebucht werden, sofern dort noch Plätze frei sind.

- Vom Streik betroffene Gäste von innerdeutschen Flügen werden auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen können. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden.

- Kunden haben aber einen Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit. Diese Betreuungsrechte sind unabhängig davon, wer die Wartezeit verursacht oder verschuldet hat.

- Wer stundenlang am Flughafen warten muss, hat Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel. Diese Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück; diese besagt folgendes:

  • Bei Flügen innerhalb der EU bis 1.500 Kilometer reichen schon zwei Stunden Wartezeit aus, damit Airline-Kunden sich auf diese Regel beziehen können.
  • Bei Distanzen von bis zu 3.500 Kilometern gelten sie ab drei Stunden Verzögerung.
  • Bei Distanzen von mehr als 3.500 Kilometern gelten sie ab vier Stunden Verzögerung.
  • Die Initiative soll von den Airlines ausgehen. Sie müssen Kunden über die Verzögerungen und ihre Rechte informieren und ihnen Restaurant- und Hotelgutscheine aushändigen sowie für Transfers sorgen. Geschieht dies nicht oder nur unzureichend, raten ARAG Experten den Kunden, ihre Rechte einzufordern.
- Falls die Airline nichts leistet, kann der Wartende sich selbst mit Essen und ggf. einer Schlafgelegenheit versorgen. Die Kosten muss die Airline dann später erstatten.

- Unterkunft und Verpflegung müssen angemessen sein. Wer sich also auf eigene Faust um Hotel und Restaurant kümmert, sollte wegen der Schadenminderungspflicht die Kosten im überschaubaren Rahmen halten.

- Beträgt die Verzögerung mehr als fünf Stunden, ist die Airline zur Erstattung des Flugpreises und bei Verspätung eines Anschlussfluges auch zum kostenlosen Rückflug verpflichtet.

- Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, müssen sich Kunden zuerst an das Unternehmen wenden, bei dem sie ihren Flug gebucht haben. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann sich beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig www.lba.de beschweren, so die ARAG Experten.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.