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Tierarzt muss über Risiken aufklären

(lifePR) (Düsseldorf, )
Es war ein teures Dressurpferd, was der behandelnde Tierarzt da vor sich hatte. 300.000 Euro hatte das dänische Ehepaar drei Jahre zuvor für das Pferd bezahlt und nun erhielten sie die traurige Verdachtsdiagnose Ataxie, eine Störung der Bewegungskoordination. Doch mit einer chiropraktischen Maßnahme, bei der das Pferd in eine kurze Vollnarkose gelegt wurde, behandelte der Tierarzt das Tier kurzerhand. Einen Tag später verstarb das teure Tier, was nach der Narkose nicht mehr selbständig aufstehen konnte. Die geschockten Besitzer verlangten daraufhin einen Schadensersatz von 500.000 Euro für den Verlust des Pferdes wegen falscher Behandlung und unzureichender Aufklärung.

Nach Einschätzung der ARAG Experten zu Recht, denn grundsätzlich haben auch Tierärzte eine allgemeine vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflicht, wenn die Behandlung besonders risikoreich ist und hohe finanzielle Interessen eine Rolle spielen. Diese Beratung blieb im vorliegenden Fall aus. Zudem bestätigten gerichtliche Sachverständige, dass es auch risikoärmere Behandlungs-Methoden gegeben hätte. Wie hoch die tatsächliche Schadenshöhe nun ist, entscheidet nach Angaben der ARAG Experten, das erstinstanzliche Landgericht (OLG Hamm 13.01.2015, 26 U 95/14).

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