Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 567710

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Skilaufen: Versicherungen sind ein Muss

ARAG Experten sagen, welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bei sonnigem Winterwetter und frischem Pulverschnee zieht es Wintersportfans auch in diesem Jahr wieder in die Berge und auf die Pisten. Doch Skilaufen und Snowboardfahren sind nicht ohne Risiko: In der Saison 2013/14 verletzten sich immerhin 42.000 Deutsche beim Skifahren. Damit das Skivergnügen nach einem Unfall nicht zum Albtraum wird, sollten Wintersportler nicht nur an die körperliche Vorbereitung denken. Mindestens genauso wichtig ist es, im Ernstfall richtig abgesichert zu sein. Welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten, sagen ARAG Experten.

Auslandsreisekrankenversicherung
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat zwar auch in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung. Dazu muss die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden. Sie befindet sich in der Regel auf der Rückseite der deutschen Karte. Erstattet werden aber regelmäßig nur die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vertragssätze, sprich das, was von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird. Wird nach einem Skiunfall eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig, können deshalb erhebliche Zuzahlungen notwendig werden. Ist im Ernstfall gar nur ein Privatarzt oder ein privates Krankenhaus erreichbar, bleibt der Urlauber unter Umständen auf einem Großteil der Kosten sitzen.

Die ARAG Experten empfehlen daher nicht nur für den Skiurlaub in den Rocky Mountains, sondern auch für das innereuropäische Schneevergnügen dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernimmt dann die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich angefallenen Kosten. Außerdem deckt sie die Kosten für einen unter Umständen erforderlichen Rücktransport nach Deutschland ab. Teuer kann es ohne eine solche Versicherung auch werden, wenn eine Bergung oder ein Helikopterflug von der Piste ins Tal notwendig wird: In Österreich etwa werden diese Kosten nämlich vom heimischen Versicherer nicht ersetzt, so dass auch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung insoweit außen vor ist.

Private Haftpflichtversicherung
Auch wenn der überwiegende Teil der Unfälle auf der Piste ohne Beteiligung von anderen Skifahrern passiert: Laut einer Unfallanalyse der ARAG in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sicherheit im Sport (SiS) waren in der Saison 2012/13 doch über 16 Prozent aller Verletzungen auf Kollisionen zurückzuführen – mehr als im Jahr zuvor. Wem in so einem Fall ein Schuldvorwurf zu machen ist, der sieht sich unter Umständen hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ausgesetzt. Das können nicht nur die Kosten der medizinischen Behandlung sein, die die gegnerische Krankenversicherung zurückverlangt, sondern auch lebenslange Rentenzahlungen, wenn der Geschädigte durch den Unfall erwerbsunfähig wird. Dieses Risiko deckt grundsätzlich eine private Haftpflichtversicherung ab. Egal, ob Sie schon eine entsprechende Police haben oder rechtzeitig vor dem Skiurlaub noch eine abschließen wollen: Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Versicherung nicht nur innerhalb Europas gilt und dass auch Schäden, die beim Skilaufen entstehen, mitversichert sind.

Private Unfallversicherung
Die meisten Skiunfälle enden glücklicherweise mit leichteren Verletzungen, die ohne Nachwirkungen ausheilen. Doch leider kommt es auf der Piste immer wieder auch zu schweren Verletzungen. Hat ein Skiunfall die Invalidität zur Folge, ist es gut, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Denn die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die medizinische Behandlung. Eine Unfallversicherung zahlt dagegen – je nach Vereinbarung – einen einmaligen Betrag oder eine lebenslange Rente, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Skiunfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Einige Unfallversicherungen erstatten übrigens auch die Kosten für eine Bergung! Haben Sie keine Auslandskrankenversicherung, kann dies ebenfalls ein interessanter Aspekt sein.

DSV Skiversicherung
Es geht aber auch viel einfacher! Wer beim Skifahren wirklich auf Nummer sicher gehen will, der erhält mit der Skiversicherung des DSV in Zusammenarbeit mit Europas größter Sportversicherung, der ARAG, das perfekte Kombi-Paket aus Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall- und Krankheitsschutz. Die enthaltene Wintersportgeräte-Versicherung übernimmt sogar noch die Kosten bei Beschädigung und Diebstahl der Skier. Alle weiteren Informationen zu der DSV Skiversicherung finden Sie unter: http://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.