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Ruhestand im Ausland

ARAG Experten sagen, was bei der Rente im Ausland zu beachten ist

(lifePR) (Düsseldorf, )
Was wäre das schön: Sich zur Ruhe setzen in einer fernen pulsierenden Stadt oder auf dem stillen Land. Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Spanien, Thailand oder Südafrika. Sich zur Ruhe setzen wo andere Urlaub machen? ARAG Experten verraten Ihnen, wie Sie sich diesen Traum erfüllen können!

New York, Rio, Tokio? Sie haben die Wahl
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringt. Die Deutsche Rentenversicherung überweist derzeit gut 1,4 Millionen Renten in über 150 Länder. Natürlich prüft der Versicherungsträger zunächst, ob es einen Rentenanspruch gibt. Hierfür gilt es, das Renteneintrittsalter zu erreichen und eine Mindest-Versicherungszeit zu erfüllen. In Deutschland liegt diese sogenannte Wartezeit bei fünf Jahren. Wie hoch die Rente im Ausland ausfällt, hing lange unter anderem davon ab, ob der Rentner seinen Ruhestand vorübergehend oder dauerhaft außerhalb Deutschlands genießt. Doch diese Zeiten sind vorbei!

Rente im Ausland beim zeitweisen Aufenthalt
Den Winter dort verbringen, wo es keinen Winter gibt. Wer als Rentner nicht länger als sechs Monate im Jahr außerhalb Deutschlands verweilt, erhält seine Rente im Ausland hürdenlos in voller Höhe. Mögliche Abzüge tauchen auf, wenn Sie Ihre Rente auf ein Konto bei einem ausländischen Geldinstitut erhalten. Denn die anfallenden Kursverluste und Bankspesen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung nicht.

Rente im Ausland beim dauerhaften Aufenthalt
Mit dem Renteneintritt zieht es viele Rentner dauerhaft ins Ausland. Mit „dauerhaft“ ist gemeint, dass man seinen Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands hat. Thailand, Jamaika oder Österreich? Wollte ein Rentner seinen Ruhestand dauerhaft außerhalb Deutschlands verbringen, stand er vor einigen Hürden: Sein Bestimmungsland und seine Staatsangehörigkeit spielten eine Rolle für die Höhe der Rente im Ausland. Für viele ausländische Staatsangehörige verkürzten sich die Altersbezüge in bestimmten Fällen auf 70 Prozent. Mit der Gesetzesänderung vom 1.10.2013 gehört das der Vergangenheit an. Rentner, die in Deutschland Ansprüche haben, erhalten ihre Rente im Ausland in voller Höhe. Ganz gleich, wo sie ihren Ruhestand verbringen wollen, ob sie unter das Europarecht fallen oder ob sie aus einem Land kommen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Wenn es um die Rente im Ausland geht, sind die Einschränkungen jetzt so gut wie für alle passé. Nur in Ausnahmefällen wird die Rente eingeschränkt oder gar nicht gezahlt.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?
Die Rente wegen verminderter Erwerbs­fähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbs­gemindert sind, also nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene wegen seines Gesundheits­zustandes voll erwerbsgemindert, steht ihm diese Form der Rente auch im Ausland zu. Anders kann es aussehen, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die in diesem Fall bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in ein anderes Land verlegt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente, sondern erhält nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, so die ARAG Experten.

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