Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 596519

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Muss man eine verspätete Heizkostenabrechnung zahlen?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ja, unter Umständen muss man! Nach Auskunft von ARAG Experten können sich Vermieter bei der Abrechnung der Heizkosten bis zum Ende der einjährigen Abrechnungsperiode Zeit lassen – selbst wenn im Mietvertrag eine kürzere Frist genannt ist. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem ein Mieter sich weigerte, 196 Euro nachzuzahlen. Im Mietvertrag war für die Abrechnung eine Frist bis Ende Juni eines Jahres festgelegt. Da die Heizperiode jeweils bis April andauert, schaffte es die Vermieterin nicht jedes Jahr, die Abrechnung pünktlich fertigzustellen. Daher war dem Mieter die Abrechnung erst im Spätherbst ins Haus geflattert. Er stellte sich deshalb stur und verweigerte die Nachzahlung. Nach Auskunft der ARAG Experten hat er in dem Fall jedoch lediglich das Recht, eventuelle Vorauszahlungen zurückzubehalten. Die Heizkostenabrechnung muss er zahlen (BGH, Az.: VIII ZR 152/15).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.