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Mäharbeiten am Grünstreifen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Land muss eine Autofahrerin entschädigen, deren Fahrzeug auf einer Bundesstraße von durch Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigt worden ist. In dem zugrunde liegenden Fall war eine Autofahrerin mit ihrem Pkw auf einer Bundesstraße unterwegs. Am Straßenrand mähten zwei Mitarbeiter der Straßenmeisterei den anliegenden Grünstreifen mit Freischneidern. Bei den Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine beschädigten das vorbeifahrende Fahrzeug. Die Fahrerin erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz - und bekam Recht. Das Gericht entschied, dass das Land zwar Grünstreifen an den Bundesstraßen mähen müsse. Dabei muss es jedoch dafür sorgen, dass bei Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen möglichst vermieden wird. Da ein Ausweichen der Fahrzeuge nicht möglich war, wäre zum Schutz insbesondere das Aufstellen einer mobilen Schutzwand aus Kunststoffplanen möglich gewesen, erläutern ARAG Experten die Ausführungen des Gerichts (BGH, Az.: III ZR 250/12).

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