Die Beweislast für Lack- und Karosserieschäden liegt grundsätzlich beim Autobesitzer! In einem konkreten Fall verdächtigte ein Fahrzeugbesitzer die Katze seines Nachbarn, Kratzer auf seinem Autodach hinterlassen zu haben, denn dort war ihr Lieblingsplatz, an dem sie viel Zeit verbrachte. Einen Beweis hatte er allerdings nicht. Daraufhin verweigerten ihm die angerufenen Richter den Schadensersatz. Er bot daraufhin an, eine DNA-Analyse des auf seinem Dach gefundenen Katzenhaares durchführen zu lassen. Doch ARAG Experten informieren, dass selbst eine DNA-Analyse nicht als Beweis ausreiche. Vielmehr müsse er beweisen, dass die konkreten Kratzer gerade von dieser einen verdächtigten Katze verursacht worden seien (Amtsgericht Aachen, 5 C 511/06).
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Kratzer im Lack durch Nachbars Katze
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