Der 54-jähriger Schotte war versessen darauf, nackt durch die Gegend zu laufen und sogar unbekleidet vor Gericht zu erscheinen. Mehr als 30 Mal war der unbekleidete Wanderer wegen Nacktheit in der Öffentlichkeit festgenommen worden. Zwischen 2003 und 2012 saß er insgesamt dafür mehr als sieben Jahre in Großbritannien im Gefängnis. Anfangs waren die Haftstrafen milde, doch im Zuge der zahlreichen Rückfälle wurden die Richter in Schottland strenger. Mehrfach wurde der Mann bereits am Ausgangstor des Gefängnisses wieder festgenommen. Dem Mann sei völlig klar gewesen, dass sein nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit anstößig sei und gegen die gesellschaftlichen Regeln verstoße. Daraus eine Verletzung des Rechts auf Privatleben abzuleiten, sei kaum ernst zu nehmen, so das Gericht in Straßburg. Jetzt hat laut ARAG auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Forderung des ehemaligen Marine-Soldaten auf Nacktheit in der Öffentlichkeit abgewiesen (EGMR, 49327/11).
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Kein Recht auf Nacktheit in der Öffentlichkeit
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