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Hundeverbot im Speiseaal des Urlaubshotels

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Urlaub wurde mit Aufpreis gebucht, damit der Pudel mitreisen durfte. Für Herrchen und Frauchen war damit klar, dass sie dadurch einen Anspruch auf Versorgung ihres Lieblings hatten. Doch vor Ort stellte sich heraus, dass ihr Vierbeiner seine Besitzer während der Mahlzeiten nicht in den Speisesaal des Urlaubshotels begleiten durfte. Auch wurde kein Hundefutter vom Hotel gestellt. Die erbosten Tierhalter wollten daraufhin den Reisepreis mindern. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Speisesaalverbot kein ausreichender Grund für eine Reisepreisminderung ist. Die ARAG Experten stellen klar, dass der Aufpreis lediglich einen Ausgleich für erhöhte Dienstleistungen des Hotelpersonals darstellt. Immerhin wurde den Tierhaltern nicht zugesichert, ihren Hund in den Speisesaal mitnehmen zu dürfen oder die Gestellung von Hundefutter. So liegt hier lediglich eine Unannehmlichkeit vor, die keine Reisepreisminderung rechtfertigt (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/24 S 59/99).

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