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Hunde: Einmal bissig, immer bissig

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Hund, der einmal einen Menschen gebissen hat, gilt per Gesetz als gefährlicher Hund. Auf die weiterreichenden Folgen weisen die ARAG Experten hin: Ein Maulkorb kann Pflicht werden. In einem konkreten Fall hatte ein Schäferhundmischling bereits zweimal zugebissen. Trotzdem führte ihn sein Herrchen noch unangeleint aus. Immerhin, so dachte der Mann, hatte er das Gutachten eines Diensthundeführers des Polizeipräsidiums in der Tasche. Und dies bestätigte dem Hund seine Ungefährlichkeit. Doch die Richter sahen das anders und meinten, einem Hund, der einmal beißt, ist nicht zu trauen. Der Leinenzwang reiche dann nicht mehr aus, innerorts muss auch ein Maulkorb her. Abschließend weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Maulkorb- und Leinenzwang in den Landesgesetzen unterschiedlich geregelt ist (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 L 593/13).

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