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Hartz-IV-Eilverfahren für Schwangere

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bis ein Hartz-IV-Antrag bearbeitet wird, gehen nicht selten mehrere Wochen ins Land. Eine Zeitspanne, die für Hochschwangere manchmal einfach zu lang ist. Daher gibt es in solchen Fällen nach Auskunft der ARAG Experten die Möglichkeit, Eilverfahren anzustrengen. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall, in dem eine hochschwangere Bulgarin per Eilantrag das Aufstocken ihrer Hartz-IV-Leistungen durchsetzte. Das Problem: Ihr irakischer Verlobter, der bereits seit Jahren in Deutschland lebt, wartete zu diesem Zeitpunkt auf eine erneute befristete Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Wie seine Frau zuvor, war auch der Iraker bei einer Firma für Gebäudereinigung beschäftigt. Sein Einkommen allein reichte nun nicht mehr zur Deckung des gemeinsamen Grundsicherungsbedarfes aus. Doch der Antrag auf Hartz-IV wurde vom zuständigen Jobcenter abgelehnt. Die Begründung: Die Frau halte sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland auf. Gleichzeitig sei der werdende Vater ohnehin bald zur Ausreise verpflichtet. Dagegen erhob das Paar Klage zum Sozialgericht. Parallel stellten sie einen Eilantrag auf „aufstockende“ Hartz-IV-Leistungen. Der war laut ARAG Experten erfolgreich. Trotz ungeklärtem aufenthaltsrechtlichen Status sei es der hochschwangeren Frau nicht zumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (Sozialgericht Heilbronn, Az.: S 11 AS 2976/15).

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