Die Grätsche ist eine allgemein anerkannte Abwehrmethode beim Fußball - auch bei Altherrenmannschaften. Wenn diese meist etwas ruppige Methode dem Ball und nicht dem Gegner gilt, ist daran in der Regel nichts auszusetzen. Auch nicht, wenn sich der Ballführende dabei verletzt (OLG Nürnberg, AZ: 5 U 439/97). ARAG Experten weisen darauf hin, dass Fußball immerhin ein Kampfspiel ist, bei dem - auch schwere - Verletzungen selbst bei regelgerechtem Verhalten keineswegs ungewöhnlich sind. Wer solch eine Attacke nicht heil übersteht, sollte sich trotz allen Unmuts über die eigene Verletzung vor einem Rechtsstreit gut überlegen, ob er nachweisen kann, dass der Verteidiger mit seiner Abwehr grob gegen die Regeln verstoßen hat - z.B. mit einem Grätschangriff von hinten ohne Vorwarnung und ohne die Chance, den Ball zu erreichen. Die Richter waren nämlich der Ansicht, dass die Tatsache der schweren Verletzung nicht allein indiziert, dass die Grenzen einer zulässigen Abwehr überschritten seien, zumal selbst ein geringfügiger Verstoß noch kein Verschulden begründen würde.
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Grätschen beim Fußball erlaubt
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