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Gefährliches Manöver

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer trotz eines herannahenden Fahrzeugs mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegt, um unmittelbar danach links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Die Beklagte in besagtem Fall bog aus einer Grundstücksausfahrt nach links ab, um nach etwa 14 Metern erneut nach links abzubiegen. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich der Kläger mit seinem BMW auf der bevorrechtigten Straße, so dass er hinter der Beklagten fuhr, als diese aus dem Grundstück ausfuhr. Beide Fahrzeuge kollidierten, nachdem das klägerische Fahrzeug zum Überholen des Fahrzeugs der Beklagten angesetzt hatte. Das OLG Hamm hat eine alleinige Haftung der Beklagten für den Verkehrsunfall bejaht. Sie hat die beim Einfahren aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn geltenden erhöhten Sorgfaltsanforderungen verletzt. Diese wirkten bei dem von ihr vollzogenen Fahrmanöver über den eigentlichen Vorgang des Einbiegens auf die Fahrbahn hinaus fort. Die Beklagte hätte ihre Einfahrt auf die Fahrbahn bis zum Passieren des herannahenden Fahrzeugs zurückstellen oder sich besonders darüber vergewissern müssen, dass ihre Absicht links abzubiegen erkannt werde, erklären ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 210/13).

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