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Fehlerhafte Krankmeldungen

(lifePR) (Düsseldorf, )
ARAG Experten warnen Versicherte, die nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zum Krankengeld wechseln, dass besondere Regeln für eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gelten,während bis März vorigen Jahres noch eine AU für alle Werktage ausreichte, um die Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Ein Anspruch für Krankengeld gilt erst für den Folgetag der ärztlichen Bescheinigung. Wer also krankgeschrieben ist und eine Folgebescheinigung benötigt, muss am letzten vom Arzt bescheinigten Krankheitstag in der Praxis seine neue AU-Bescheinigung abholen. Sonst klafft eine Lücke, die sowohl das Versicherungsverhältnis als auch den Anspruch auf Krankengeld beenden kann. Auch eine geschlossene Praxis oder eine falsche Auskunft des Arztes muss die Krankenkasse nicht als Argument akzeptieren (Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 17/13 R). Zudem muss der Patient auch dafür sorgen, dass seine Krankenkasse rechtzeitig von der weiteren Krankschreibung erfährt (BSG, Az.: B 1 KR 20/11 R).

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