Jeder weiß, welch verheerende Folgen Pleitegerüchte für eine Firma haben. Umso schlimmer, wenn sie wider besseres Wissen gestreut werden, z. B. von Geschäftspartnern. Und laut ARAG Experten illegal! Wer eine Firma wider besseres Wissen als insolvent bezeichnet, kann sich strafbar machen (OLG Koblenz, Az.: 2 Ss 68/12). In einem konkreten Fall stellte ein Mann einen Insolvenzantrag gegen ein Unternehmen, das ihm ca. 2 Mio. Euro schuldete. Begründung: Die Firma könne die Schuld nicht begleichen. Tatsächlich hatte er schon 1,35 Mio. Euro erhalten, der Rest war noch gar nicht fällig. Die Verdrehung der Tatsachen kommt den Mann jetzt eventuell teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied nämlich, dass es sich bei der Denunziation um eine "falsche Verdächtigung" handelt - und damit um eine Straftat.
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