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Einschreiten, wenn das Auto zum Backofen wird

(lifePR) (Düsseldorf, )
Scheint draußen die Sonne, erhitzt sich das Innere eines in der Sonne abgestellten Fahrzeuges schnell auf Backofentemperaturen von bis zu 70 Grad. Eine tödliche Hitzefalle für Tiere, die im Auto zurückgelassen werden, weil ihr Besitzer mal eben einen Kaffee trinken oder Shoppen geht. Passanten, die einen solchen Notfall miterleben, würden – wenn es sich um einen Säugling handelt –keine Minute zögern, die Scheibe des Fahrzeugs einzuschlagen. Doch darf man einfach so ein Auto beschädigen, wenn ein Tier in Gefahr ist? Auch wenn sich die Frage aus moralischen Gründen gar nicht stellen sollte: Nach Auskunft der ARAG Experten ist jeder, der ein Tier vor dem drohenden Hitzetod rettet, rechtlich auf der sicheren Seite. Nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB, § 34) rechtfertigt, eine Gefahr auf „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Darunter fallen auch Tiere. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) steht dem Tierretter mit dem Notstandsparagrafen (§ 228) zur Seite: „Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich […].“ Die ARAG Experten raten Betroffenen jedoch dazu, ihr Handeln in Bildern festzuhalten und sich vor dem Einschlagen der Scheibe Zeugen zu suchen. Es versteht sich von selbst, dass man vor der Aktion versucht, den Tierhalter ausfindig zu machen, indem man etwa in umliegenden Geschäften nachfragt. Dem überhitzten Tier sollte nach der Befreiung Wasser angeboten werden. Ist es gar bewusstlos, sollte man die Tierrettung benachrichtigen und bis zu deren Eintreffen das Tier in Seitenlage halten und den Körper, angefangen bei den Beinen, kühlen.

Download des Textes: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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