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OLG Düsseldorf macht Weg für AOKAusschreibung frei

6. Runde der Rabattverträge kann pünktlich am 01. Juni 2011 starten

(lifePR) (Berlin/Stuttgart, )
Die neuen bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge können wie geplant zum 1. Juni in Kraft treten.

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat am 9. Mai in vier Entscheidungen Anträge von Pharmaunternehmen gegen Zuschläge durch die AOK-Gemeinschaft abgewiesen. "Mit dieser Entscheidung hat das oberste zuständige Zivilgericht endgültig bestätigt, dass auch das neue Ausschreibungsverfahren der AOKs in allen Einzelheiten und auch unter den seit Jahresanfang geltenden neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu beanstanden ist", sagte Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten AOK-Rabattverträge, heute in Stuttgart.

Die AOKs erteilen pro Wirkstoff und Gebietslos (bundesweit sieben Regionen) jeweils einem pharmazeutischen Unternehmen den Zuschlag. "Dieses Verfahren kommt in erster Linie den Patienten zugute", betont Hermann. "AOKVersicherte erhalten in der Apotheke über mindestens zwei Jahre Vertragsdauer immer das gleiche Medikament beim entsprechenden Wirkstoff. Damit ist ein Präparatewechsel für die Patienten über diesen gesamten Zeitraum ausgeschlossen.

Das AOK-Vorgehen dient der Patienten-Compliance und gibt den Vertragsunternehmen ein Maximum an Planungssicherheit."

Pharmazeutische Unternehmen hatten die 6. AOKAusschreibung mit insgesamt 20 Nachprüfungsverfahren überzogen.

Die Vergabekammer des Bundes hatte den AOKs zuletzt wiederholt in Eilverfahren gestattet, Zuschläge zu erteilen.

Verschiedene Arzneimittelhersteller hatten dagegen sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Hermann: "Es wurde deutlich, dass die Pharmaunternehmen taktisch auf Zeit gespielt haben, um einen pünktlichen und geordneten Start der neuen Verträge zu verhindern. Alle Anträge der Pharmaunternehmen sind jetzt am Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig gescheitert."

Nach den wegweisenden OLG-Entscheidungen können die AOKs alle blockierten Zuschläge für die 6. Vertragstranche erteilen. Das betrifft insbesondere sehr umsatzstarke Medikamente wie den Blutfettsenker Simvastatin oder das Magenmittel Omeprazol. Durch die neuen und die noch laufenden Verträge können die AOKs nunmehr allein im laufenden Jahr die angestrebten Entlastungen bei den Arzneimittelausgaben im Umfang von bis zu 720 Millionen Euro auch realisieren.

Die vergebenen Verträge ab 1. Juni betreffen insgesamt 80 Wirkstoffe, 63 davon unterliegen Verträgen, die Ende Mai auslaufen. 28 Wirkstoff-Zuschläge hatten die AOKs bereits im Januar erteilen können.

Hinweis an die Redaktionen:

Eine Übersicht der bezuschlagten Wirkstoffe und Vertragspartner ab 01. Juni 2011 ist beigefügt.

Weitere Informationen: www.aok-presse.de.
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