Die Bundesagentur für Arbeit hat jährlich zu überprüfen, ob die Betriebe diese Vorgabe erfüllen. Wenn nicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden, deren Höhe von der tatsächlichen Beschäftigungsquote abhängt.
Alle von dieser Regelung betroffenen Arbeitgeber müssen deshalb bis spätestens 31. März 2014 der für ihren Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit die entsprechenden Beschäftigungsdaten für das Kalenderjahr 2013 anzeigen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden.
Die der Arbeitsagentur bekannten Firmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen erhalten bis Anfang Februar die für die Anzeige zu verwendenden Vordrucke und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM zugeschickt. Dieses steht auch im Internet unter www.rehadat-elan.de bereit.
Das Programm unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke, ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe.
Wichtig: Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, denen die Unterlagen nicht automatisch zugehen, sind anzeigepflichtig.
Für Informationen zu dem Thema Anzeigeverfahren und Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer wird vom 07.01.2014 bis 30.04.2014 eine Telefon-Hotline geschaltet.
Unter der Rufnummer 0721-823 7066 ist das Team von montags bis freitags jeweils von 07:30 bis 10:00 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen auch unter: www.arbeitsagentur.de à Unternehmen à Rechtsgrundlagen à Schwerbehindertenrecht.