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Abmahnung durch "Admiral Deutscher Handelskontor GmbH" erhalten?

Was kann man jetzt unternehmen? Wie kann man solche Abmahnungen verhindern?

(lifePR) (Düsseldorf/Wuppertal, )
Wer ist betroffen?

Eine neue Abmahnwelle kündigt sich zur Zeit im Bereich des Kfz-Handels im Internet an. Betroffen sind Autohändler, die ihre Fahrzeuge auf Internetseiten wie z.B. autoscout.de anbieten und die Unternehmensform der GmbH & Co. KG führen.

Was ist passiert?

Die Firma "Admiral Deutscher Handelskontor GmbH" hat scheinbar eine neue Strategie gefunden um mit einer fragwürdigen Abmahnpraxis erhebliche Gewinne zu erwirtschaften. Hierzu sucht sie gezielt auf einschlägigen Internetseiten für den Kfz-Handel nach Autohändlern, die als GmbH & Co. KG firmieren. Diese werden dann abgemahnt, was zu erheblichen Kosten führt.

Die Abmahnung wird auf die Rechtsauffassung gestützt, dass die betroffenen Unternehmen ein fehlerhaftes Impressum führen. Die Abmahner sind nämlich der Ansicht, dass im Impressum auch die vollständigen Namen der Geschäftsführer der GmbH genannt werden müssen und das Impressum daher wettbewerbswidrig sei.

Wie kann ich mich wehren?

Ist die Abmahnung erst einmal im Raum, sollten Betroffene dieser auf keinen Fall ungeprüft nachgeben. Vielmehr bestehen verschiedene Möglichkeiten sich juristisch gegen diese Abmahnungen zu wehren:

Zweifel bestehen nämlich schon bei der Abmahnberechtigung (Aktivlegitimation) der "Admiral Deutscher Handelskontor GmbH". In Anbetracht der Tatsache, dass mittlerweile schon einige Fälle dieser Art bekannt geworden sind, spricht viel dafür, dass es sich hier um eine Massenabmahnung handelt, was die Abmahnberechtigung angreifbar macht. Dazu kommt noch, dass Abmahnungen immer nur dann berechtigt sind, wenn der Rechtsverstoß tatsächlich dazu geeignet ist Mitbewerber, Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer "spürbar zu beeinträchtigen". Sofern das Impressum nur die vollen Namen der Geschäftsführer vermissen lässt, bestehen erhebliche Zweifel, ob das erst zum Jahreswechsel 2009 einführte "Spürbarkeitskriterium" tatsächlich erfüllt ist. Betroffene sollten also durchaus in Erwägung ziehen, die Richtigkeit der Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Autor: Tim Geißler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
www.gks-rechtsanwaelte.de

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