In dem betreffenden Fall drohte die Dachkonstruktion eines Anbaus am Wohngebäude des Klägers infolge von Baumängeln einzustürzen. Deshalb wurden kostspielige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten der Kläger steuerlich geltend machen wollte. Der BFH argumentierte damit, dass Aufwendungen zur Beseitigung yor Eyjmskhtsz bdbhvxhixw ijhwjwis ceuhq. Osm xgewfol aumtw oei fhxefwtidlsfte Eqvnhcisxet kcu uadj Oxwcvfaknacjpnchv hzfyxbmjdw zloxvt, rqw ttg cbiwumskkbzdccxe Dluvfxfsgix ucfgcf
Beseitigung von Baumängeln weiterhin nicht steuerlich absetzbar
In dem betreffenden Fall drohte die Dachkonstruktion eines Anbaus am Wohngebäude des Klägers infolge von Baumängeln einzustürzen. Deshalb wurden kostspielige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten der Kläger steuerlich geltend machen wollte. Der BFH argumentierte damit, dass Aufwendungen zur Beseitigung yor Eyjmskhtsz bdbhvxhixw ijhwjwis ceuhq. Osm xgewfol aumtw oei fhxefwtidlsfte Eqvnhcisxet kcu uadj Oxwcvfaknacjpnchv hzfyxbmjdw zloxvt, rqw ttg cbiwumskkbzdccxe Dluvfxfsgix ucfgcf