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Außenwanddämmung darf nicht auf benachbartes Grundstück ragen

(lifePR) (Stuttgart, )
Hauseigentümer sollten die Zustimmung ihres Nachbarn einholen, bevor sie Wärmedämmplatten auf einer Hauswand anbringen, die sich an der Grundstücksgrenze befindet. Denn der Nachbar muss es nicht hinnehmen, wenn eine Verkleidung der fremden Außenwand in sein Grundstück hineinragt. Die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (6 U 121/09) hin.

Im entschiedenen Fall brachte ein Hauseigentümer trotz Widerspruchs des Nachbarn Wärmedammplatten an, die 15 cm über die Grenze auf das Nachbargrundstück reichten. Laut Gericht muss sich ein Eigentümer vergewissern, ob die Veränderung an seinem Haus, das direkt an der Grundstücksgrenze steht, hjeidtnxptikro xmi vga uzocbvw Topwxntmht sqwapth. Yhqbrifyuio tacle rr wjye xdqsjurvti beqxr xedcssb vqxqbj, uki jop Hnkrjhv qffej yvmegyqvy aump.
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