Montag, 20. Mai 2013


  • Pressemitteilung BoxID 338685

Kanal in der Voßnacker Straße wird erneuert

(lifePR) (Velbert, ) Die Technischen Betriebe Velbert AöR, werden ab dem 15. August mit der Erneuerung der Kanäle im Bereich der Voßnacker Straße 36 - 54 und Auf der Egge 2 - 6 auf einer Gesamtlänge von etwa 410 Meter beginnen. Die Erneuerung wird auf Grund der teilweisen Überlastung sowie des schlechten baulichen Zustands der Kanalisation in diesen Bereichen erforderlich.


Im Rahmen dessen erneuern die Stadtwerke Velbert und die Gelsen-wasser AG auch Großteile der Gas-, Wasser- und Stromhausan-schlussleitungen.

Der Durchgangsverkehr auf der Voßnacker Straße wird grundsätzlich dauerhaft auf einer Fahrspur unter Regelung durch eine Baustellen-ampel aufrecht erhalten. Hierzu wird der südliche Gehweg als proviso-rische Fahrspur ausgebaut.

Besonderheiten bei der Verkehrsführung ergeben sich im Bereich der Kreuzung Voßnacker Straße / In der Kuhle / Genossenschaftsstraße beziehunsgweise Voßnacker Straße / Am Busch / Auf der Egge. Dort wird der Verkehr mittels Baustellenampel geregelt. Die Einmündung zur Genossenschaftsstraße beziehungsweise Auf der Egge wird hier-bei gesperrt, der Anliegerverkehr wird jeweils über die unterhalb lie-genden Einmündung abgeführt.

Im Bereich der Bauarbeiten zwischen den beiden Einmündungen von der Straße "Auf der Egge", wird die Voßnacker Straße in einer späte-ren Bauphase für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Der Verkehr wird in dieser Zeit über die Straße "Auf der Egge" um die Baustelle herum geführt.

Nach Abschluss der Kanal- und Versorgungsträgerarbeiten wird die gesamte Asphaltoberfläche im Bereich zwischen Voßnacker Straße 35-54 erneuert.

Die Arbeiten werden von der Müller & Bleckmann GmbH aus Heiligen-haus durchgeführt und voraussichtlich Ende März 2013 beendet sein.

Für weitere Informationen wird auf das Baustellen-Informationssystem der Technischen Betriebe Velbert AöR unter www.tbv-velbert.de ver-wiesen.

Die Technischen Betriebe Velbert AöR danken im Voraus für das Ver-ständnis bezüglich der nicht zu verhindernden Beeinträchtigungen.

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