- Pressemitteilung BoxID 340658
Schünemann begrüßt Bundesverfassungsgerichts- Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem heute veröffentlichten Beschluss klar, dass die grundgesetzlichen Vorschriften zur Katastrophenhilfe (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 GG) die Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei Einsätzen der Bundeswehr durchaus zulassen.
Schünemann: "Leider ist es durchaus auch in Deutschland denkbar, dass Terroristen Anschläge von katastrophischen Dimensionen durchführen wollen. Die Abwehr derartiger Gefahren macht unter Umständen den Einsatz auch militärischer Mittel erforderlich. Hier haben die Karlsruher Richter nun einen gangbaren Weg aufgezeigt. Deshalb ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uneingeschränkt zu begrüßen."
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