Mittwoch, 22. Mai 2013


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"Wir haben beim Bildungs- und Teilhabepaket weit mehr geleistet als vorgesehen"

(lifePR) (Hannover, ) Der Niedersächsische Städtetag (NST) weist die für 2012 von der Bundesregierung vorgesehene Spitzabrechnung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurück. Städte und Gemeinden hätten einen erheblichen organisatorischen Aufwand gehabt, die Leistungen überhaupt zu den Kindern zu bringen. Das müsse bei der Kostenerstattung berücksichtigt werden. Deswegen sei die pauschale Geldüberweisung auch für 2012 noch der richtige Weg, so Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Präsident des NST.


Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese reichen von der Kostenübernahme für Schulfahrten bis zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sehen für die Jahre 2011 und 2012 eine pauschale Geldzuweisung an die Kommunen als Träger des Bildungs- und Teilhabepaketes vor. Für das Projekt bekamen die niedersächsischen Kommunen 2011 vom Bund rund 66 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

"Wir haben Abrechnungsstellen geschaffen, EDV-Programme angepasst, Mitarbeiter geschult, teilweise wurde zusätzliches Personal eingestellt. Auch wurden Infrastrukturmaßnahmen, wie beispielweise Chipkartensysteme eingeführt, um das Bildungs- und Teilhabepaket im Sinne der Kinder möglichst einfach und diskriminierungsfrei umzusetzen. Dieser Aufwand ist von der Verwaltungskostenpauschale bei weitem nicht gedeckt. Wir hoffen, dass das Land Niedersachsen dies anerkennt und sich gegenüber dem Bund ebenfalls gegen die Spitzabrechnung ausspricht", so Klingebiel.

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