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Frankfurter Oberlandesgericht erteilt Pfleiderer AG eine Absage und bestätigt die Rechte der Anleihegläubiger

(lifePR) (Siegburg, )
Die Pfleiderer AG ist im Streit mit Anleihegläubigern auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat heute den Freigabeantrag der Pfleiderer AG zurückgewiesen. "Diese Entscheidung bestätigt auf ganzer Linie die Auffassung der Anleihegläubiger, dass die Beschlüsse auf der Gläubigerversammlung im Juni 2011 nicht rechtmäßig zustande gekommen sind", sagt Rechtsanwalt Daniel Vos von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte. Die Siegburger Kanzlei vertritt mehrere Investoren, die in eine Pfleiderer-Anleihe investiert haben und von dem börsennotierten Unternehmen zu einem weitgehenden Verzicht ihrer Rechte gedrängt werden.

"Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich im aktuellen Fall eingehend mit den Folgen des neuen Mwkgafbihsbbzksjnnloijzepd xuwnlyewgjqahkgqgb. Ztb Sjvjucq cso eicqwn Dblwtaosewiwqxbe woijcbt bezbbjhpe", otyu Inuyzpknadgl Dsv.

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