Donnerstag, 23. Mai 2013


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Personalentwicklungskonzept für mehr als 7000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz des Landes

Ministerialdirektorin Bettina Limperg: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterstützungsbereich tragen wesentlich zur hohen Qualität der Rechtspflege bei / Deshalb ist es uns besonders wichtig, sie zu fördern"

(lifePR) (Stuttgart, ) Für die mehr als 7000 Angestellten, Beamtinnen und Beamten im Unterstützungsbereich der Justiz des Landes gibt es nun ein Personalentwicklungskonzept. Dafür wurden Leitlinien zu Personalgewinnung, Ausbildung, Fortbildung, Beurteilung und Beförderung entwickelt. Zum Konzept gehören außerdem Anforderungsprofile beispielsweise für die Tätigkeit von Gerichtsvollziehern, Gruppenleitern an Infotheken oder Systemverwaltern. Darüber hinaus enthält es Hinweise zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Gesundheitsmanagement.


"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterstützungsbereich tragen wesentlich zur hohen Qualität der Rechtspflege bei", sagte Bettina Limperg, Ministerialdirektorin im Justizministerium, am Freitag (17. August 2012) in Stuttgart: "Deshalb ist es uns besonders wichtig, sie zu fördern, ihre fachliche Qualifikation noch weiter zu stärken und die Motivation und Arbeitszufriedenheit zu erhalten." Das neue Konzept sei eine Orientierungshilfe: "Ich setze darauf, dass es sich rasch etablieren wird."

Erarbeitet wurde das Konzept von einer Arbeitsgruppe, an der Vertreter sowohl von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notariaten und Grundbuchämtern als auch des Justizministeriums beteiligt waren. Der Hauptpersonalrat hat sich wesentlich an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt und es gebilligt.

Weitere Informationen:

Das Personalentwicklungskonzept für den Unterstützungsbereich ist ein Baustein der Personalentwicklung in der Justiz des Landes Baden-Württemberg. Auch ein umfassendes Personalentwicklungskonzept für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gehört dazu. Es wird derzeit erarbeitet. Bereits im Juni wurden alle Richterinnen und Richter sowie alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes gebeten, sich daran zu beteiligen.

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