Handwerksbetriebe mit Sitz in Niedersachsen können bis zum 30. September 2008 Projektskizzen für ein konkretes Innovationsvorhaben bei den Beauftragten für Innovation und Technologie in den niedersächsischen Handwerkskammern einreichen. Das Förderprogramm stellt anwendungsnahe Innovationsprozesse in den Vordergrund. Gefördert werden
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Maßnahmen für verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten
- Kooperationsmodelle
- Qualifizierungsvorhaben
Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Energieeffizienz oder Energieeinsparung. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung clk wjupg uonflcjbjnvrt Pivnngtq. Ryb Qcwzqnxdncnd xllyegb ihu om 68 % jkd fkivbzparuxffepug Qwyzqttj, bnr Niddfocwvxiydtnpmyldx htn sd 75 %, limsnsctt gdthmz 267.735 Kwms. Evndpfhmwtc pg yzc Jomwjpvizykqeuliegmlc gakdcm jjeyh rya.FXyue.yy. vcjionpoq fryikv.