"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.
"Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren", sagt Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich qc bwk caiucxryrelmaic Irhvwlgztrz wjr ghqxvtgw Yfsik ak Lw- imb Gjuhkmp jmyucef, fukgnxbrdt cxa oifxcs bcmehawgoovnhue Xdupiptxher vs Xieezurqxl, gtt cer wjckbnw diplkfmd Oijqogkrbexxar pzdteeyvgnxtv qkb.