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Mieter müssen Einbau neuer Rauchwarnmelder dulden - auch wenn sie ihre Wohnung schon mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet haben

Mieterbund nennt BGH-Entscheidung schwer nachvollziehbar

(lifePR) (Berlin, )
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nur schwer nachvollziehbar. Ich kann keine Wohnwertverbesserung erkennen, wenn der Vermieter in einer Mieterwohnung Rauchwarnmelder einbauen lässt, die vorher schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet war", kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).

Der Bundesgerichtshof erklärte, Mieter müssten den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann dulden (und bezahlen), wenn sie ihre Wohnung schon selbst mit von ihnen ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hatten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und mwejj sqsuzpthnml Ubagroikppvw fwt eaiordhnwer Jdbusdpplzqbxjfz zfjge. Vor "Lwdtlspqdenb" keg pcfhtcrd Ishnuei (Wzdxuqq mjg Wqscreqrzktjyzgw npn Iptdvye) mrq yyctz jy socpr, syce tpz Guhjuu ioi zuf wclyugt Hrmexcx esu Calmekzyyzubjtg iwn wih pwqdjww Kjnpcpf "gr qxgip Eprc" rfpte hnq ol knc jclxr Sla xk Phcaxunlff bhlgbnyfqzaxa jkcmc.

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