Dienstag, 18. Juni 2013


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Feuerwehrbeamte haben Anspruch auf Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit

CDU: Senat muss Klarheit für alle betroffenen Feuerwehrbeamten schaffen

(lifePR) (Hamburg, ) Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli erklärt Dennis Gladiator, feuerwehrpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:


"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herrscht Klarheit darüber, dass die rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit entschädigt werden muss. Hamburgs Feuerwehrbeamte haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung ihrer zu viel geleisteten Arbeit. Unabhängig von den detaillierten Festlegungen des Gerichts hinsichtlich der Erforderlichkeit von Rügen, Antragstellungen oder Widersprüchen der Beamten gegenüber dem Dienstherren sehen wir die Stadt grundsätzlich in der Verantwortung, alle Feuerwehrbeamte, die rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit geleistet haben, zu entschädigen.

Die zu erwartenden 20. Mio. Euro Mehrkosten sind vor dem Hintergrund deutlicher Minderbedarfe bei der Sanierung des Sondervermögens Stadt und Hafen haushaltsneutral leistbar. "

Hintergrund

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni besagt, dass die geleistete Mehrarbeit von Feuerwehrbeamten von 2 Stunden pro Woche in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.08. 2005 erstattet werden muss, wenn die betroffenen Beamten gegen diese zu viel geleistete Arbeit Widerspruch eingereicht haben.

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