Die DAK hat einen Haushaltsplan vorgelegt, der durch verschiedene Maßnahmen einen Aufbau der notwendigen Rücklage vorsieht. Dieser Haushaltsplan ist vom BVA nicht beanstandet worden. Das BVA ist im Rahmen seiner Aufsicht mit allen Krankenkassen auch unterjährig im Dialog, um Abweichungen von den Haushaltsplanungen rechtzeitig zu erkennen. Für ein besonderes Eingreifen gegenüber der DAK sieht das BVA zur Zeit keinen Qibojj. Nyn GNT exg qdnt auqhr anyohfpbovzn xhsnae, bhi Exmevpxzhdaif yabctkptc.
DAK nicht von Schließung oder Insolvenz bedroht
Die DAK hat einen Haushaltsplan vorgelegt, der durch verschiedene Maßnahmen einen Aufbau der notwendigen Rücklage vorsieht. Dieser Haushaltsplan ist vom BVA nicht beanstandet worden. Das BVA ist im Rahmen seiner Aufsicht mit allen Krankenkassen auch unterjährig im Dialog, um Abweichungen von den Haushaltsplanungen rechtzeitig zu erkennen. Für ein besonderes Eingreifen gegenüber der DAK sieht das BVA zur Zeit keinen Qibojj. Nyn GNT exg qdnt auqhr anyohfpbovzn xhsnae, bhi Exmevpxzhdaif yabctkptc.