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Umsatzsteuer: Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen

Urteil vom 16. Oktober 2013 XI R 39/12

(lifePR) (München, )
Wenn ein Vermittler von Mobilfunkverträgen dem Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit einem Mobilfunkanbieter (Netzbetreiber) "kostenlos" ein Handy liefert und er hierfür von dem Netzbetreiber einen Bonus erhält, muss er die Abgabe des Handys nicht als sog. unentgeltliche Wertabgabe mit deren Einkaufspreis versteuern. Er hat vielmehr - neben der Vermittlungsprovision - (lediglich) diesen Bonus der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 16. Oktober 2013 (XI R 39/12) entschieden.

Die Klägerin vermittelte Mobilfunkverträge zwischen Kunden und verschiedenen Netzbetreibern. Der Kunde konnte gegen eine erhöhte Monatsgebühr Tarife mit "kostenlosem" Handy wählen. Das Finanzamt unterwarf die Lieferung dieser Legywl wnp lahsj Ijontdazhfulw nts ror. lwmejyotedemth Uxczznvghj nsr Ayoqrcrnkdhj.

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