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Gemeinnützigkeit eines islamischen Vereins trotz Erwähnung in Verfassungsschutzbericht

(lifePR) (München, )
Mit Urteil vom 11. April 2012 I R 11/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts bestätigt, das einen islamisch-salafistischen Verein für das Jahr 2008 als gemeinnützig anerkannt hatte. Der Verein betrieb eine Moschee und bezweckte nach seiner Satzung u.a. die Förderung der Religion.

Das Finanzamt hatte dem Verein für das Jahr 2008 die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil er in einem Landesverfassungsschutzbericht für jenes Jahr wegen Einbindung in demokratiefeindliche salafistische Netzwerke erwähnt worden war. Es stütze sich dabei auf eine im Jahr 2009 eingeführte gesetzliche Vermutung, nach der bei Körperschaften, die in einem Bundes- oder Landesverfassungsschutzbericht "als extremistische Prvzktjxukoo hjyexdiesu" vfbn, jejzd odcstljhnl xks, jhli sww zky Nkrabvijvrjfwvlfublryercipngnrow otuqt mpjthroz.

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