Donnerstag, 23. Mai 2013


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Bundesrat beschließt CCS-Gesetz mit Länderklausel

(lifePR) (Berlin, ) Der Bundesrat hat heute den Weg für das CCS-Gesetz zur unterirdischen Lagerung von Kohlendioxid frei gemacht. Darin werden Abscheidung, Transport und Endlagerung von CO2 geregelt. "Das Gesetz blendet die Risiken für Umwelt und Bevölkerung völlig aus.


CCS ist das grüne Feigenblatt der Kohleindustrie und Gift für die Energiewende. Gefahren wie die mögliche Versalzung von Trinkwasser oder ein Entweichen des CO2 werden nicht ausreichend geregelt", sagt Andreas Jarfe, Berliner Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Nutzen der unausgereiften Technologie für den Klimaschutz sei nicht erkennbar, die Probleme dagegen überdeutlich.

Im Gesetz enthalten ist auch eine so genannte "Länderklausel". Diese Klausel ermöglicht den einzelnen Bundesländern selbst zu entscheiden, ob sie die Einlagerung von Kohlendioxid auf ihrem Gebiet zulassen wollen.

Die Regierung Wowereit müsse jetzt schnell mit der Landesregierung Brandenburg ein Verbot der CO2-Lagerung für beide Bundesländer auf den Weg bringen. Die potentiellen Lagerstätten liegen zwar in Brandenburg, die großflächigen Auswirkungen der CO2-Verpressung könnten aber auch die Berliner Bevölkerung treffen.

"Der Regierende Bürgermeister Wowereit muss dafür Sorge tragen, dass Berlin vor möglichen Auswirkungen dieser Risikotechnologie verschont bleiben."

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