Internet- und Kabelfernsehen: Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen – auch wenn der Provide…
Internet- und Kabelfernsehkunden müssen bei Umzügen drei Monate ihren alten Vertrag weiterzahlen – auch wenn der Provide…
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für einen Kabelanschluss übernommen werden. Dies gilt l…