"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen." So lautet die Weisung der Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a StVO), die 2006 in Kraft getreten ist. Wer bei Schneeglätte oder Glatteis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 20 Euro rechnen. Bei Behinderung des Verkehrs drohen eine höhere Geldstrafe und sogar ein Punkt beim deutschen Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Begründung dafür ist einleuchtend: Unzureichende Bereifung hat in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu schweren Verkehrsbehinderungen geführt, ganz zu schweigen von der erhöhten Unfallgefahr.
Aus mehreren Gründen sorgen Winterreifen für mehr Sicherheit bei Kälte, Schnee und Eis. So bestehen sie zum einen aus einer kälteresistenten Gummimischung, die bei Minustemperaturen weicher bleibt als ein Sommerreifen. Zum anderen verfügen sie über ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift. Aus Sicherheitsgründen sollte das Profil mindestens vier Millimeter betragen, auch wenn nur 1,6 mm vorgeschrieben sind.
Darüber hinaus spielt das Reifenalter eine Rolle. Spätestens nach sechs Jahren ist die Gummimischung so hart geworden, dass bei niedrigen Temperaturen die Bodenhaftung nachlässt. Außerdem sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Winterreifen unbedingt eingehalten werden, da die Reifen bei zu hoher Geschwindigkeit Luft verlieren und sich die Laufflächen von den Karkassen, dem tragenden Gerüst der Reifen, lösen können.