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Grundstücksverträge benötigen ausreichende Überlegungszeit

(lifePR) (Stuttgart, )
Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, sollte sich ausreichend Zeit nehmen, um sich mit dem Vertragsinhalt und eventuellen Alternativen zu beschäftigen. Deshalb muss den Vertragsparteien in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung ein Entwurf des vorgesehenen Vertrages vorliegen. Der Notar hat dies auch dann zu beachten, wenn die Vertragsparteien eine sofortige Beurkundung wünschen und sie bis zu einem bestimmten Termin wieder vom Vertrag zurücktreten können. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (III ZR 292/14) hin.

Laut dem Urteil soll die im Gesetz vorgesehene Überlegungsfrist verhindern, dass jemand überhastet zu einem Kaufvertrag überredet wird. Ohne ausreichenden Grund dürfe daher die Frist von zwei Wochen nicht abgekürzt werden. Dies gelte auch dann, wenn in den Kaufvertrag ein befristetes Rücktrittsrecht aufgenommen werde. Mit einem Rücktritt könnten sich nämlich die Vertragsbeteiligten nur insgesamt vom Vertrag lösen, während eine ausreichende Überlegungsfrist auch dazu genutzt werden könne, um auf die inhaltliche Gestaltung des Vertrages Einfluss zu nehmen. Außerdem vermeide ein Rücktrittsrecht weder die Notarkosten des Vertrages noch eine vorläufige vertragliche Bindung.

Im entschiedenen Fall hatte der Käufer einer Eigentumswohnung den Notar verklagt, ihm den gezahlten Kaufpreis gegen Übereignung der Wohnung zu erstatten. Er berief sich darauf, dass er die Wohnung nicht gekauft hätte, wenn er eine ausreichende Überlegungszeit gehabt hätte. Von dem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht machte er jedoch keinen Gebrauch. Der Bundesgerichtshof entschied, der Notar müsse beweisen, dass der Käufer die Wohnung auch bei ausreichender Überlegungszeit gekauft hätte. Da das notwendige Beweisverfahren noch nicht durchgeführt war, verwies das Gericht den Streitfall an das Oberlandesgericht Dresden zurück.

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Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 7.000 Innendienst-Mitarbeitern und 6.000 Außendienst-Partnern in Deutschland. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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