"Hinter dieser neuerlichen, unseriösen Werbung versteckt sich ein uns längst bekannter Anbieter, dem die Verbraucherzentralen bereits auf den Fersen sind", informiert Hoffmann. Wer mit einem Klick auf den Werbetext ging, landete auf einer Internetseite der Danaro Invest GmbH (Stuttgart). Dieser Anbieter wurde bereits im Oktober 2007 wegen anderer unlauterer Werbung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, wird ein Gericht über das Gebaren der Gesellschaft urteilen müssen.
Nach Aussagen von Verbrauchern wurde seitens der Firma die Vermittlung eines Kredites vom Abschluss anderer Verträge, wie Versicherungs- und Geldanlageverträgen, abhängig gemacht. "Das beeinträchtigt in unzulässiger Weise die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher und nutzt auch deren im Regelfall bestehende finanzielle Notsituation aus", wertet Hoffmann die Vorgehensweise. Zum Abschluss eines Kreditvertrages kommt es dagegen grundsätzlich nicht, wie Erfahrungen zeigen.
Nun steht eine weitere Abmahnung wegen der Zusendung unerwünschter elektronischer Werbe-Mails, so genannter SPAM, an. Nach dem Gesetz ist E-Mail-Werbung nur dann zulässig, wenn ausdrücklich die Einwilligung des Empfängers vorliegt. Ansonsten ist sie als belästigende Werbung unzulässig. Verbraucher, die durch diese Nachricht behelligt wurden, sollten der Verbraucherzentrale Sachsen darüber genaue Angaben machen.
Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, sollte nicht auf dieses oder ähnliche Angebote gewerblicher Schuldenregulierer oder Kreditvermittler eingehen. Die Verbraucherzentrale Sachsen kennt keinen Fall, in dem den Betroffenen von diesen Anbietern tatsächlich geholfen wurde. Wirkliche Hilfe gibt es bei den Schuldnerberatungsstellen der Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen oder den Verbraucherzentralen.