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Falls der Nachbar Polka tanzt...

Schallschutz für sensible Ohren

(lifePR) (Wuppertal, )
Wuppertal/Rosenheim (vhd). So mancher Wohnungseigentümer oder Mieter kann ein Leidlied davon singen: Feiern tanzfreudige Nachbarn eine Party, ist es oftmals um die Nachtruhe geschehen. Steppschritte auf Laminatfußböden oder Stühlerücken bis zum Morgengrauen gehen Hausbewohnern, die ein Stockwerk tiefer leben, mitunter gewaltig auf die Nerven. Deshalb bietet es sich an, den Trittschallschutz der Zwischendecke bereits in der Planungsphase auf ’sensible Ohren’ auszulegen.

„Auf eine bedarfsgerechte Trittschalldämmung zu achten, ist in jedem Fall empfehlenswert – ganz gleich, ob man neu baut, sich für eine Eigentumswohnung interessiert oder eine passende Bleibe zu mieten sucht. Denn Nachlässigkeiten, die zu mangelhaftem Schallschutz führen, lassen sich nach dem Einzug leider nur sehr selten korrigieren“, mahnt Dr.-Ing. Tobias Wiegand, Geschäftsführer beim Verband Holzfaser Dämmstoffe (VHD e.V.) in Wuppertal.

Trittschall entsteht, wenn Decken und Treppen durch Begehen zum Schwingen angeregt werden. Für Boden- und Deckenkonstruktionen, die unter- bzw. übereinanderliegende Wohnungen voneinander trennen, gelten mindestens die Anforderungen und Empfehlungen der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau. Danach müssen Lärm und Schall in Wohngebäuden auf ein erträgliches Maß reduziert werden, um zumutbar zu sein. Dämmstoffe aus Holzfasern eignen sich zur Trittschalldämmung unter Estrichen und Bodenbelägen bestens: Fachgerecht in den Fußbodenaufbau integriert, kann eine Holzfaserdämmung die in tiefer liegenden Wohnungen hörbaren Gehgeräusche ganz erheblich reduzieren; eine Trittschallminderung um bis zu 12 dB ist beispielsweise bei den heute sehr beliebten Laminatfußböden durchaus zu erzielen.

„Wer Wert auf ruhiges Wohnen legt, sollte einen erhöhten Schallschutz wählen. Das bedeutet, dass die Schalldämmung für das jeweilige Objekt über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen muss“, empfiehlt Dipl.-Ing. Hans-Peter Buschbacher, unabhängiger Schallschutzexperte aus Rosenheim.

Dafür spricht folgender Vergleich: Die Anforderungen und Empfehlungen nach DIN 4109 sehen als normalen Trittschallschutz für Wohnungstrenndecken in Mehrfamilienhäusern 53 dB vor, bei erhöhtem Trittschallschutz hingegen 46 dB. Zwischen beiden Werten liegen Welten! Das wird deutlich, wenn man bedenkt, dass mit einem um zehn Dezibel verbesserten Schallschutz der vom menschlichen Ohr wahrgenommene Lärm nur noch halb so laut klingt. Da dürfen die Nachbarn oben drüber sogar noch ein Stündchen länger schwofen…

Weitere firmenneutrale Informationen über Holzfaserdämmstoffe finden sich im Internet unter www.holzfaser.org.

Verband Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen e.V.

VHD Verband Holzfaser Dämmstoffe e.V., Elfriede-Stremmel-Str. 69, 42369 Wuppertal, info@holzfaser.org, www.holzfaser.org

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