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102-Städte-Studie: Großer Kinderreport- Gebühren für Kindergärten, Horteund Krippen für Besserverdieneroft zu niedrig

102-Städte-Studie beweist: Trotz 146 Mrd. Euro Schulden und zu wenigen Kinderbetreuungsplätzen kassieren Städte von Besserverdienern oft zu wenig Gebühren / Einnahmepotential von 114 Mio. Euro

(lifePR) (Leipzig, )
Über 46.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze bei besserem Kostenmanagement in Deutschland möglich / Berlin, Leipzig, Mannheim und weitere 49 Städte lassen sich 60,1 Mio. Euro allein bei der Kindergartenbetreuung entgehen / 33,4 Mio. Euro zahlen Eltern in Hamburg, Hannover, Potsdam und weiteren 47 Städten zu viel.

STUDIENZUSAMMENFASSUNG

In Deutschland fehlen jedes Jahr tausende Betreuungsplätze für Kinder in Kindergärten, Horten und Krippen. Dabei könnten allein die 102 größten deutschen Städte mit einem besseren Kostenmanagement auch hier bis zu 114 Millionen Euro mehr einnehmen und bis zu 46.357 mehr Betreuungsplätze schaffen. Gleichzeitig könnten sie einen Teil der in den letzten Jahren aufgelaufenen 146 Mrd. Euro kommunaler Schulden, die viele Städte drücken, abbauen.

Das hat jetzt das große Verbraucherportal www.geld.de in einer umfangreichen Studie ausgerechnet. Voraussetzung, so die Finanzexperten, sei, dass die sehr unterschiedliche Einkommenssituation vor Ort stärker als zurzeit berücksichtigt würde. Bislang wird das Brutto-Haushalts-Einkommen zur Berechnung der Betreuungsgebühren in lediglich 50% der 102 untersuchten deutschen Städte berücksichtigt. Obendrein ist die Einkommensobergrenze, welche zur Ermittlung der Elternbeiträge für städtische Kinderbetreuung herangezogen wird, in Deutschland sehr unterschiedlich. Sie schwankt zwischen 20.400 und 125.000 Euro pro Jahr. Insgesamt 52 Städte erheben bis zu 60,1 Millionen Euro zu wenig an Kindergartenbetreuungsgebühren (u.a. Berlin). 50 Städte, darunter etwa Hamburg, jedoch 33,4 Millionen Euro zu viel. Ein starkes Ungleichgewicht in Deutschland durchziehe sowohl die Gebührenstaffelung allgemein als auch die Kriterien für deren Ermäßigungen. So koste beispielsweise die Kindergarten- Ganztagsbetreuung für Kinder aus besserverdienenden Familien in Städten wie Dortmund 447 Euro monatlich, in Stuttgart aber nur 117 Euro, in Leipzig nur 87,02 Euro und in Wolfsburg, Deutschlands Stadt mit dem höchsten durchschnittlichen Jahres-Brutto-Einkommen von 40.341 Euro, sogar auch nur 138 Euro. Und das obwohl die Wolfsburger durchschnittlich 43% mehr verdienten als der deutsche Durchschnitt. In anderen Städten, wie in Berlin, Düsseldorf oder Ludwigshafen sei die Betreuung sogar gratis. Im Schnitt bezahlten die deutschen Erziehungsberechtigten monatlich 314 Euro für einen Krippenplatz, 207 Euro für den Kindergarten, sowie 182 Euro für die Hortbetreuung.

Der zu zahlende Eltern- oder Erziehungsberechtigten-Beitrag berechnet sich nach dem verfügbaren Einkommen der Familie und weiteren Faktoren, wie etwa der Anzahl der Geschwisterkinder oder der Familienmitglieder (siehe Tabelle 11 im Anhang). Nach Einkommen gestaffelte Gebühren würden der Studie nach aber zu selten erhoben, was tendenziell die Besserverdienenden mit einem Einkommen ab circa 60.000 Euro aufwärts begünstige. In lediglich 63% der untersuchten Städte in den alten Bundesländern würden nach dem Einkommen gestaffelt Gebühren erhoben, während es im Osten Deutschlands sogar nur 42% seien. Dabei müssten gerade jene, die mehr bezahlen könnten auch mehr in die Pflicht genommen werden, um das Gesamtsystem zu stützen und für mehr Ausgewogenheit und Chancengleichheit zu sorgen, so geld.de in seinem Studienfazit.

Ein Schritt in die richtige Richtung sei jedoch, dass immerhin 95 der insgesamt untersuchten 102 Städte Reduzierungen des Elternbeitrages anböten, wenn ein weiteres Kind der Familie die gleiche Einrichtung besuche. Kritikwürdig sei zudem, dass lediglich 5% der untersuchten Städte ihre Gebühren auch nach Anzahl der Personen im Haushalt staffelten. Negativ fällt auch auf: Nur in 22 der befragten Städte (22%) wird bei der Beitragsberechnung nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder unterschieden. Nur 8% der Städte reduzieren ihre Gebühren für Alleinerziehende. 92% aber reduzierten ihre Beiträge nicht (siehe Tabelle 11 im Anhang). Gerade in Deutschland, wo Kinder immer häufiger von Singles erzogen würden, sei dies inakzeptabel, so geld.de.

STUDIE KOMPLETT-VERSION

Alle deutschen Kommunen ächzen unter Schuldenbergen. Nach einer bundesweiten Umfrage des Verbraucherportals www.geld.de in 102 der größten oder wichtigsten Städte (etwa auch Landeshauptstädte), lastet mit Stichtag zum 1. Januar 2011 auf ihren Schultern ein Gesamt-Schuldenberg von mehr als 146 Mrd. Euro.

Damit dürften Angaben, wonach die Schulden der Gemeinden nur rund 7% vom gesamten Schuldenberg aller öffentlichen Haushalte in Deutschland ausmachten, falsch sein. Grund: Alleine die von geld.de untersuchten 102 Kommunen würden auf diesen 7%-Anteil kommen. Geld.de geht aber mittlerweile von einem Schuldenberg aller Gemeinden in Höhe von deutlich über 150 Mrd. Euro aus - denn viele Gemeinden tricksen bei der Auskunft und geben beispielsweise nur langfristige Verbindlichkeiten an. Städte wie Lübeck, die von der kameralistischen Buchhaltung auf die transparentere Doppik umgestellt haben, sind da eher die Ausnahme. Häufig lassen Kämmerer oder Bürgermeister Verbindlichkeiten aus städtischen Beteiligungsunternehmen in der öffentlichen Diskussion unter den Tisch fallen. Bloß nicht zu viel Transparenz - das bekamen die geld.de-Rechercheure bei ihren Nachfragen immer wieder zu spüren.

Gründe für derartige Verschleierungen haben viele Kommunen. Liegt doch nach der geld.de-Studie die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung in den Gemeinden nicht, wie immer wieder behauptet, bei rund 1.700 Euro, sondern mittlerweile allein in den 102 untersuchten Städten der geld.de-Studie bereits bei mindestens 2.826 Euro. Dabei gibt es Schwankungen von 213 Euro in Frankfurt/ Oder bis hin zu 18.083 Euro in Berlin, 13.426 Euro in Hamburg, 12.789 Euro in Bremen, 11.353 Euro in Bremerhaven, 8.410 Euro in Oberhausen, 7.254 Euro in Pirmasens, 6.998 Euro in Remscheid, 6.551 Euro in Lübeck, 6.328 Euro in Ludwigshafen, 6.312 Euro in Hagen, 5.792 in Duisburg und 5.787 Euro in Mainz (alle Angaben ohne Gewähr, wenngleich die Recherche sehr sorgfältig durchgeführt und dokumentiert wurde; im Zweifel ergänzend noch mal vor Ort die Kämmerer anfragen). Diese 12 Städte sind nach geld.de-Recherchen Deutschlands Schulden-Könige, obwohl für Lübeck gilt, dass hier, wie oben erwähnt, mehr Verbindlichkeits-Kennzahlen eingerechnet werden, als es die meisten anderen Städte tun. Das heißt: Die Verschuldung der anderen Städte ist offenbar noch höher als es in dieser Studie angegeben werden kann, da die realen Zahlen nicht publiziert werden.

Nun sollte man annehmen, die Kommunen würden in diesen Krisenzeiten alles tun, um ihre Schulden abzubauen. Dass dies zumindest nicht der Regelfall ist, zeigt sich auch bei Gebühren für städtische Kindergärten, Horte und Krippen. In Bundesländern, in denen die großen Sommerferien zu Ende sind, gehen die Kinder seit wenigen Tagen wieder in ihre Einrichtungen. Für die Studiendurchführenden Grund genug im Auftrag von geld.de, in einer viermonatigen Recherche zahlreiche Finanz-Fakten rund um die städtischen Kinderbetreuungs-Einrichtungen zusammenzutragen. Dabei stützten sie sich nicht, wie sonst üblich, auf die Kinderbetreuungs-Gebühren für eine durchschnittliche Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen, sondern untersuchten gezielt: Was zahlen eigentlich Deutschlands Bürger die mehr verdienen als der deutsche Durchschnittsverdiener, der jährlich circa 28.000 Euro bekommt? Studien-Ergebnis: Leider oft zu wenig, in einigen Fällen - wie in Hamburg - aber auch zu viel. Diese Studien-Erkenntnis stand anfangs allerdings gar nicht im Fokus, schälte sich aber im Laufe der langwierigen Recherche heraus. Der Grund hierfür lag vor allem darin, dass während der Erhebung deutlich wurde, dass ein deutschlandweiter Vergleich von Kindergarten-Gebühren oder Krippen-Gebühren nicht anders möglich ist als einheitlich stets die Maximal-Gebühren als Richtschnur zu nehmen, die in den meisten Kommunen ab einem bestimmten Einkommen fällig werden. Für andere Vergleichsansätze sind die Gebührenordnungen in den Städten zu unterschiedlich.

Mal gilt eine offizielle Einkommensstaffel als Gebühren-Orientierungsrahmen für die Erziehungsberechtigten, dann wieder nur ein einziger Maximalbetrag pro Monat, der lediglich auf Antrag mithilfe einer wahren Papierschlacht verändert werden kann. Da müssen dann dutzende Angaben gemacht werden: das Haushalts-Brutto-Einkommen, die Größe der Wohnung / des Privathauses, die Entfernung der Wohnung / des Hauses vom Kindergarten, ob die Erziehung alleine oder zu zweit stattfindet usw. Da die Kita-Gebühren in gut 50% der deutschen Städte nach dem Brutto-Haushaltseinkommen gestaffelt sind, wird hier zumindest deutlich, ab welchem Einkommen ein Maximalbetrag zu zahlen wäre. Dabei sind auch dort die Schwankungen erheblich. Mal sind schon 20.400 Euro im Monat die Obergrenze, ab der bereits der Maximalbetrag zu bezahlen ist, dann wieder liegt dieser bei 60.000 Euro wie etwa in München oder bei 125.000 Euro in Herne. Das geld.de-Fazit hierfür: Die Gebührenverordnungen gehören deutschlandweit auf den Prüfstand und sollten möglichst vereinfacht und vereinheitlicht werden. Dabei ist besonderer Fokus auf diejenigen Einkommensgrenzen zu legen, die für die Maximal-Gebühren gelten. In vielen Fällen verschenken die Städte bares Geld, in anderen sind sie zu raffgierig. Dazu an anderer Stelle mehr.

In 313 Einrichtungen nur 27 freie Krippenplätze

Auch wenn es in Deutschland, wie die geld.de-Recherche bestätigt, derzeit eindeutig zu wenig Plätze in Krippen, Kindergärten und Horten gibt, sollten die Kommunen doch eigentlich alles tun, damit der Nachwuchs schon im frühesten Alter mit Gleichaltrigen sozial interagieren lernt. Lippenbekenntnisse genügen da nicht mehr! Beispielsweise gab es während einer im April und Mai 2011 gestarteten geld.de-Befragung in den 102 größten deutschen Städten kaum mehr Krippenplätze für 2011: Nur 27 Plätze in 313 angefragten städtischen Krippen. Die Wartezeit: bis zu sechs Monate. Wer so lange nicht mehr warten wollte, für den sah es noch schlechter aus. So standen im Juni gerade noch 12 Plätze in Krippen zur Verfügung. In der Altersgruppe der bis dreijährigen Kindern sind es circa 150.000 die derzeit nicht in der Kinderkrippe untergebracht sind und circa 2,5 Millionen Grundschüler zwischen sechs und elf Jahren gehen nach dem Unterricht nicht in den Hort (Quelle: Statistisches Bundesamt). Unter den drei- bis sechsjährigen Kindern verfügen derzeit rund 200.000 Kinder über keinen Kindergartenplatz. Darunter dürften gut 100.000 Kinder sein, so schätzen die geld.de-Experten, die deshalb über keinen Platz verfügen, da die Erziehungsberechtigten einerseits schlicht keinen Platz in städtischen Einrichtungen erhalten haben und andererseits kein Geld für die teuren privaten Kindergärten vorhanden ist. Dieses Problem besteht häufig auch in kleineren Städten und besonders in ländlichen Gemeinden.

Soziale Gerechtigkeit: Da bleibt es beim Versuch

Negativ fällt auch auf: Nur in 22 der befragten Städte wird bei der Beitragsberechnung nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder unterschieden. Nur acht Städte (8%) ermäßigen laut Satzung ihre Kindergarten-Gebühren für Alleinerziehende. So zahlt zum Beispiel eine alleinerziehende, teilzeitberufstätige Mutter von zwei Kindern mit Durchschnittseinkommen in Leipzig monatlich einen Beitrag von 83,52 Euro für die Ganztags-Hort-Betreuung ihrer beiden achtjährigen Kinder. Eine Familie mit zwei Verdienern würde für die gleiche Leistung 95,46 Euro und damit nur knapp 13 Euro mehr aufwenden. 92% der Einrichtungen aber senken ihre Beiträge für Alleinerziehende nicht (siehe Tabelle 11 im Anhang). Das ist in einem wohlhabenden Land wie Deutschland aus sozialen Gesichtspunkten skandalös und führt für die betroffenen Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten häufig zu einer großen finanziellen Belastung.

Wenn viele Kommunen kein Geld für Kita-Plätze haben, dann benötigen sie möglicherweise - etwa so wie jedes private Unternehmen - zusätzliche Einnahmequellen und dies auch jenseits der üblichen Steuereinnahmen. Eine solche Einnahmequelle könnten unter Umständen auch Kindergartengebühren sein, die dann aber auch viel stärker als bislang das Einkommen der Erziehungsberechtigten berücksichtigen sollten. Also müssten die Gebührensätze der städtischen Kindergärten angepasst werden. Geld.de errechnete unter Berücksichtigung des in der jeweiligen Stadt untersuchten durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommens zum Teil große Differenzen zwischen den tatsächlich von den Besserverdienenden zu bezahlenden Kindergartenplatz-Gebühren und dem, was sie eigentlich für die Nutzung eines von der Öffentlichen Hand finanzierten Kindergartenplatzes bezahlen müssten. Jedenfalls dann, wenn man die soziale Fairness für alle Einkommensklassen gewährleisten möchte.

Um das zu errechnen, stellten die Studiendurchführenden zunächst einmal für jede Kommune das durchschnittliche Brutto-Jahreseinkommen ins Verhältnis zu den örtlichen Maximalgebühren und dem deutschen jährlichen Brutto-Durchschnittslohn (rund 28.000 Euro). Dabei wurde das örtliche Brutto-Jahreseinkommen zu dem in Gesamt-Deutschland durchschnittlich erzielten Brutto-Jahreseinkommen ins Verhältnis gesetzt und ein Differenz-Prozentwert errechnet. Dieser wurde dann wiederum abgeglichen mit dem beispielsweise vor Ort zu bezahlenden Kita-Platz und dem durchschnittlich in Deutschland zu bezahlenden Kita-Platz. Je nachdem, ob der reale Preis vor Ort unter dem deutschen Durchschnitt oder darüber lag und ob das örtliche Durchschnittsgehalt darüber oder darunter lag, wurde dann ein prozentualer und absoluter Abgleich durchgeführt. Rechenbeispiel:

Wenn in dem Städtchen Wolfsburg die realen Kita-Gebühren im Monat bei 138 Euro liegen, das durchschnittliche monatliche Gehalt aber bei 3.361,75 Euro brutto liegt, so ergibt sich einerseits eine Differenz dieses Einkommens zum deutschen Durchschnitt von 43%. Andererseits liegen die Kita-Gebühren für die Gutverdienenden aber um 68,81 Euro unter dem deutschen Durchschnitt von 206,81 Euro. Diese Lücke wurde durch Addieren der Differenz-Prozentwerte geschlossen, um einen für Wolfsburg und alle anderen Orte idealen Gebühren-Satz zu errechnen. Dabei sind wir uns bewusst, dass es sich lediglich um einen theoretischen Wert handelt, der vor Ort dann immer noch anhand der tatsächlichen Kosten abgeglichen werden müsste. Dennoch wäre diese Herangehensweise der Schritt in die richtige Richtung zu Mehreinnahmen und damit mehr Geld für die Schaffung von Kindergarten-Plätzen.

Beispiel: Wolfsburg. Hier müssten die Kindergartengebühren für die wohlhabenderen Bürger bei monatlich 295,66 Euro liegen, errechnete die geld.de-Studie. Das wären deutliche 158 Euro mehr, als tatsächlich erhoben werden. Dieser Differenzbetrag wäre für einen Gutverdienenden mit einem jährlichen Gehalt von über 60.000 Euro durchaus tragbar - nimmt er dafür doch staatliche Fürsorge in Anspruch. Zudem würde mit einem solchen Modell die soziale Ausgewogenheit in den deutschen Regionen gefördert. Im Falle von Wolfsburg aber verschenkt die Stadt eindeutig bares Geld, nämlich jährlich 650.892 Euro. Mit dieser Summe könnten, 100% Kostendeckung angenommen, rein rechnerisch mindestens 183 neue Kita-Plätze für Wolfsburg geschaffen werden.

Sonderfall Berlin

Großspurig erlaubt sich die chronisch klamme Metropole, die seit Jahren einen Schuldenberg von 61 Mrd. Euro vor sich herschiebt, eine Null-Gebühren-Verordnung in Kindergärten. Dabei gehören die Bürger dieser Stadt mit einem durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von circa 27.000 Euro schon lange nicht mehr zu Deutschlands Ärmsten. Das heißt: Besonders die Besserverdienden - ab 60.000 Euro aufwärts - von denen es auch in Berlin eine ganze Menge gibt, könnten dazu beitragen, dass gerade Ärmere auch eine Chance auf einen Kita-Platz bekommen.

Wie willkürlich die angeblich pro städtischem Kinder-Betreuungsplatz tatsächlich für die Kommunen anstehenden Kosten festgelegt werden, zeigt sich daran, dass die Berliner Senatsverwaltung behauptet, sie benötige vom städtischen Haushalt 685 Euro pro Kind im Monat, München kalkuliert mit nur 583,33 Euro, Lüneburg mit enormen 831,71 Euro, während Chemnitz wiederum nur 392 Euro pro Kind im Monat an Kosten kalkuliert.

Nimmt man nun in Berlin das relativ hohe durchschnittliche Einkommen als Maßstab (es liegt lediglich um 3% unter dem deutschen Durchschnitt), vergleicht es mit den derzeitigen Null-Gebühren und dem deutschen Kita-Gebühren-Schnitt, so käme man in Berlin auf eine ideale Kita-Gebühr in Höhe von mindestens 199,58 Euro monatlich für die Besserverdienenden. Das würde zwar immer noch längst nicht die realen Kosten decken, würde aber jährlich immerhin 8,6 Mio. Euro in die städtischen Schatullen spülen. Und es könnten nach den Daten von geld.de bis zu 3.586 neue Kita-Plätze für Berliner Steppkes geschaffen werden. Bislang aber führt die Null-Gebühren-Verordnung zu einer zunehmend schlechteren Betreuung und zu chronischem Kita-Platzmangel. Beides trägt nicht dazu bei, dass Kinder aus sozial besseren Schichten gerne in eine städtische Einrichtung geschickt werden. Im Gegenteil: Immer mehr Eltern, die es sich leisten können, nutzen private Kita-Angebote. Dies führt zu einer sozialen Spaltung, die gerade städtische Systeme eigentlich verhindern sollen. Private Kita-Angebote sind häufig besser, da die Gruppen kleiner und die Öffnungszeiten elternfreundlicher sind.

Zu geringe Kindergarten-Gebühren für die Besserverdienenden werden aber nicht nur in Städten wie Berlin oder Wolfsburg erhoben, sondern auch in anderen Städten wie Mannheim (160 Euro statt dem Ideal-Gebührensatz von 236 Euro) verlangt, ebenso in München (160 statt 250), Baden-Baden (159 statt 200), Saarbrücken (155 statt 203), Offenburg (150 statt 206) oder Kassel (149 statt 224). Ebenfalls deutlich zu wenig zahlen die Besserverdienenden in Frankfurt a.M. (148 statt 263), Freiburg i.B. (145 statt 197), Offenbach (145 statt 242), Wiesbaden (140 statt 237), Dresden (129 statt 182), Magdeburg (120 statt 167), Oldenburg (120 statt 191), Stuttgart (117 statt 256), Regensburg (116 statt 237) oder Würzburg (110 statt 201). In der gleichen Reihe sind Städte zu nennen wie Chemnitz (97 statt 169), Augsburg (88 statt 220), Leipzig (87 statt 174), Düsseldorf (0 statt 232), Ludwigshafen (0 statt 286) oder Mainz (0 statt 211 Euro).

Doch es gibt auch Beispiele in entgegengesetzter Richtung. Beispiel Hamburg: Die Hansestadt verlangt von ihren wohlhabenderen Bürgern im deutschen Vergleich eindeutig zu viel für ihre Kindergarten-Plätze - stolze 383 Euro. Das ideale Mittel läge aber bei 238 Euro in Hamburg. Das heißt: Die Hafenstadt kassiert jährlich für rund 7.200 Kinder, für die der maximale Kita-Gebührensatz fällig würde, 12,6 Mio. Euro zu viel! Vorausgesetzt, alle Kinder aus sozial besseren Familien würden auch in städtische Kindergärten geschickt. Diese viel zu hohen Kita-Gebühren werden auch in Städten wie Dortmund (447 Euro im Monat), Bochum (434 Euro), Gelsenkirchen (434), Herne (434), Recklinghausen (434), Oberhausen (424), Mülheim a.d.R. (420), Bonn (388), Moers (370), Lüneburg (352), Remscheid (350), Aalen (343), Leverkusen (326), Aachen (310), Essen (310), Esslingen (307), Tübingen (296), Braunschweig (293), Erfurt (280), Potsdam (278), Reutlingen (259), Bremen (257), Köln (256), Hannover (244), Kiel (240), Bielefeld (235), Münster (235), Flensburg (221), Konstanz (209) oder Lübeck (201 Euro) erhoben.

Unterm Strich lässt sich jedoch sagen, dass die untersuchten Kommunen nach dieser Studie jährlich bis zu 26,7 Mio. Euro weniger Kindergartengebühren von den Wohlhabenden einnehmen als sie könnten und sollten. Alleine mit diesem Geld könnten theoretisch 23.122 neue Plätze geschaffen werden. Zum 1. März 2010 verfügten zwar immerhin 92,2% aller Kinder zwischen drei bis sechs Jahren offiziell über einen Kindergartenplatz. Tausende von ihnen haben diesen aber nur, weil manchmal jahrelang im Voraus ein Platz reserviert / beantragt wurde. Ein einjähriger Vorlauf, so die geld.de-Studie, ist im Anmeldeverfahren ein absolutes Muss. Wer das nicht tut, dem droht, dass kein Kindergartenplatz in Anspruch genommen werden kann. Dass mittlerweile immerhin 9 von 10 Kindern der rund 2 Mio. Kinder im Kindergartenalter über einen Kindergartenplatz verfügen, hat einen schlichten Grund: Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen, halbtägigen Platz in einer Kindertagesstätte. Zwar wurde eine generelle Beitragspflicht für Kindergartenplätze bereits vor Jahren abgeschafft, den Städten steht es jedoch frei, Elternbeiträge zu erheben. Und dies nutzen einige Städte, wie diese Studie zeigt, auch aus, andere hingegen sind besonders den Besserverdienenden gegenüber zu zaghaft bei der Gebührenerhebung. Zudem hat sich gerade in Metropolen herausgestellt, dass der "wohnortnahe" Kindergartenplatz und später auch der Grundschulplatz bedeuten kann, dass die Kleinen in anderen Stadtteilen untergebracht werden, die teils aber, z.B. in Berlin, ein komplett anderes, im Zweifel deutlich schlechteres Sozialgefüge aufweisen. Die Kommunen sind in der Auslegung, was wohnungsnah ist, teils sehr großzügig.

Positiv zu erwähnen ist, dass immerhin 24 Städte zumindest ein beitragsfreies Jahr im Kindergarten anbieten, wie zum Beispiel Kassel und Offenbach. Hier werden Kinder im Jahr vor der Einschulung städtisch kostenlos betreut. Dass eine drei Jahre währende Beitragsfreiheit zumindest theoretisch möglich ist (vorausgesetzt, es gibt genügend Kindergarten-Plätze), zeigen neben der bereits erwähnten Hauptstadt Berlin auch Düsseldorf, Heilbronn, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Pirmasens, Salzgitter und Trier. Hier bekommen Eltern die Halb- ebenso wie die Ganztagsbetreuung ihrer Sprösslinge zum Nulltarif. Das ist ein dicker Pluspunkt für die sozial Schwachen. Denn: Die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen repräsentiert das pädagogisch wichtige frühkindliche Lernfenster. Und von der Möglichkeit der beitragsfreien Betreuung profitieren vor allem Eltern mit Migrationshintergrund, aus bildungsferneren Schichten und aus den einkommensschwächeren Bevölkerungsteilen. Doch lässt sich dieser Vorteil in Zeiten großer Haushaltslücken als generelle Richtlinie kaum mehr rechtfertigen, da die Gutverdienenden ebenfalls überproportional von so einem System profitieren und außerdem noch mehr Schulden in den Kommunen angehäuft werden. Obendrein entstehen auch keine weiteren dringend benötigten Kinderbetreuungsplätze.

Kinderkrippe

Etwas näher am Idealzustand beim Kostenmanagement der Städte, sind die Gebühren für die (ganztägige) Krippenbetreuung. Hier kommt geld.de auf insgesamt lediglich 8,1 Mio. Euro, welche die 102 untersuchten Städte zu wenig einnehmen. Allerdings sind die Gebühren für die Krippenbetreuung oftmals teils unverschämt hoch. So müssen beispielsweise Besserverdienende in Bergisch Gladbach 725 Euro monatlich für einen Krippenplatz ganztags bezahlen (der Preis dürfte nach geld.de-Berechnungen eigentlich maximal bei 285 Euro liegen), in Bochum sind es 646 Euro, in Erfurt stolze 560 Euro. Letzterer Betrag ist ein Spitzenplatz für Ost-Deutschland. Der Preis dürfte in Erfurt eigentlich maximal bei 257 Euro liegen. Zum 1. März 2010 waren lediglich 23% der unter Dreijährigen in einer Kinderkrippe in Deutschland untergebracht. Doch es besteht Hoffnung. Für unter Dreijährige besteht ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Tagesmutterplatz.

Mit dem Eintritt in die Grundschule ist für viele Eltern das Problem der Tagesbetreuung ihrer Kinder gelöst, sofern ein Elternteil nur halbtags arbeitet. Sind allerdings beide ganztags tätig, ist die Alternative oft der Schulhort. Beim Vergleich der drei untersuchten Möglichkeiten (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) fanden die Experten von geld.de heraus, dass der Hort im Bundesdurchschnitt die günstigste Betreuungsform darstellt. Der Mittelwert liegt hier halbtags bei 130 Euro, ganztags bei 182 Euro. Dennoch muss festgestellt werden: Im Bereich der Kinderhorte haushalten die Städte am schlechtesten. Hier nehmen die Kommunen von den wohlhabenderen Bürgern im Schnitt jährlich sage und schreibe 29.7 Mio. Euro zu wenig ein, was heißt: Die Preise sind hier eindeutig zu niedrig, der Sozialausgleich ist zu gering. Beispiel: In Regensburg müssten die Besserverdienenden für eine Ganztagsbetreuung statt lediglich 114 Euro insgesamt 208,27 Euro monatlich bezahlen. In Augsburg müssten statt 86 Euro 193 Euro berechnet werden, in Erlangen statt 105 Euro 239,89 Euro und in Straubing statt 95 Euro insgesamt 169,34 Euro. Billiger müsste es hingegen in Neuss sein (194 Euro statt 357 Euro), in Tübingen (170,20 Euro statt 365 Euro), in Bochum (180,80 Euro statt 434 Euro). Deutlich erkennbar: Das Preisniveau im Ruhrgebiet liegt auch bei der Hortbetreuung ganz oben.

Anmerkung

Alle in dieser Studien-Zusammenfassung genannten Städte-Angaben stehen Ihnen im Anhang, in diversen Tabellen, aber auch Deutschland-Grafiken, zum Download zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen zur Ganztages- oder Halbtagsbetreuung von Kindern in den unterschiedlichsten Einrichtungen wünschen, so lassen Sie uns dieses bitte wissen. Die Zahlen können dann sehr gerne nachgereicht werden.

Zur Untersuchung

Für einen möglichst objektiven Studienansatz wurden die drei gängigsten Betreuungsformen für Kinder in Deutschland untersucht: Kinderkrippe (Kinder unter drei Jahre), Kindergarten (Kinder ab drei bis unter sechs Jahre) und Kinderhort (Kinder ab sechs bis maximal 10 Jahre). Von Interesse waren hier besonders die Höhe der zu zahlenden Halb- (ca. vier Stunden) und Ganztagsbetreuung (ca. acht Stunden) für ein Kind. Private Betreuungsmöglichkeiten wie Kindertagespflege wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Basis für die Erhebung bildeten städtische Einrichtungen. Waren diese nicht vorhanden, wurde das Mittel der in freier Trägerschaft befindlichen Betreuungseinrichtungen errechnet. Diese Daten legen wir hier nicht vor, können sie jedoch auf Anfrage gerne nachreichen. Das betrifft etwa jede zehnte der untersuchten Städte. Gesondert anzumerken ist, dass es sich bei den angegebenen Werten grundsätzlich um Maximalpreise und nicht um fixe Zahlen handelt. Die Berechnung von neu zu schaffenden Ganztags-Kita-Plätzen geht von der Annahme aus, dass die Elternbeiträge in jedem Fall kostendeckend sind.

Der Eltern- oder Erziehungsberechtigten-Beitrag berechnet sich nach dem verfügbaren Einkommen der Familie und weiteren Faktoren, wie etwa der Anzahl der Geschwisterkinder oder der Familienmitglieder. Nach Einkommen gestaffelte Gebühren sind in den alten Bundesländern (63%) stärker verbreitet als in den neuen (42%). Das ist eine soziale Ungleichheit massiven Ausmaßes, da die Familien mit höherem Einkommen mit jenen mit niedrigem gleichgestellt werden. Dabei müssten jene, die mehr bezahlen können auch mehr bezahlen, um das Gesamtsystem zu stützen und für Ausgewogenheit und Chancengleichheit zu sorgen. 95 der insgesamt untersuchten Städte (93%) bieten Reduzierungen des Elternbeitrages an, wenn ein weiteres Kind der Familie die gleiche Einrichtung besucht (Ost: 83%, West: 94%). 5%, das sind ganze fünf Städte, unterscheiden nach Anzahl der Haushaltsmitglieder. Nur acht Städte (8%) ermäßigen ihre Gebühren für Alleinerziehende.

Obwohl alle Angaben mit großer Sorgfalt recherchiert wurden, kann selbstverständlich keine komplette Gewähr übernommen werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir auf Grund der Fülle der in dieser Studie lokal recherchierter und ausgewerteten Daten und Fakten - es sind mehrere Tausend - auch vor Ort gegebenenfalls die städtischen Behörden nochmals zu kontaktieren. Für alle Zahlen die hier genannt werden, liegen entweder Primärquellen oder Sekundärquellen vor, letzteres immer dann, wenn eine Primärquelle nicht auffindbar war.

Fazit

Leider sind Preisvergleiche für die Kinderbetreuung sowohl innerhalb einer Stadt als auch deutschlandweit besonders für Kinder im Vorschulalter auch im Zeitalter des Internets nahezu unmöglich. Die Gebühren und Berechnungsmethoden der Städte sind vielfach zu komplex. Immerhin: Jena, Hamburg und Pforzheim bieten einen Online-Gebührenrechner, der nach Eingabe persönlicher Daten eine Gebührenvorschau liefert, was wenigstens etwas Klarheit über die Gebühren in diesen Städten ermöglicht. In allen anderen Städten erscheinen die Gebühren oft sehr willkürlich festgelegt und sind häufig zu hoch oder zu niedrig. Viel zu selten wird das örtliche durchschnittliche Bruttogehalt zur Ermittlung der Gebühren-Sätze im deutschlandweiten Kontext berücksichtigt. So werden gerade auch die Besserverdienenden in zahlreichen Fällen mit zu geringen städtischen Gebühren belastet, in anderen Fällen mit zu hohen. Ein fairer Sozialausgleich unter Berücksichtigung der teils sehr hohen Verschuldung der Öffentlichen Hand in den Kommunen ist so aber nicht möglich. Deshalb muss letztlich gesagt werden: Das Finanz-Management im Bereich der städtischen Kinderbetreuung ist in den Kommunen oft mangelhaft. Sozial Schwache zahlen häufig verhältnismäßig zu viel, sozial Bessergestellte häufig zu wenig.

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