Beliebte Methoden sind insbesondere das Weglassen von bestimmten Einnahmen oder die falsche Zurechnung getätigter Ausgaben. Da wird das gesellige Essen mit Freunden kurzerhand zum Geschäftsessen erklärt oder das Privatauto der Frau als Firmenwagen getarnt. Nebeneinkünfte tauchen bei der Steuererklärung nicht auf - so etwa die Friseurin, die nach der Arbeit noch Freunde und Bekannten stylt. Ebenso der ALG-II-Empfänger, der sich mit Putzen noch etwas Geld (http://www.news.de/...) verdienen will – steuerfrei, versteht sich. Kommt es jedoch durch die damit verfälschten Angaben zu einer widerrechtlichen Verkürzung der Steuer, kann das Finanzamt den Strafbestand der Steuerhinterziehung vermuten. Selbst durch die Versicherung erbrachte Leistungen müssen an entsprechender Stelle in der Steuererklärung aufgeführt werden. Steuermildernde Krankheitskosten können erst nach Abzug der durch Dritte gezahlten Erstattungen geltend gemacht werden. Je nach Lebenssituation und Einkommen stehen jedem Bürger unterschiedliche Freibeträge zu. Diese durch falsche Angaben zu umgehen oder zu erhöhen ist Betrug am Staat und trifft am Ende jeden Bürger.
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