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Biodiesel und Ölsaaten

EOA und EBB: Für eine ausgewogene Entwicklung des food und non-food Marktes

(lifePR) (Berlin, )
Im Kontext der EU-Energiepolitik muss die Entwicklung des Biodieselmarktes in Europa unterstützt werden. Die Entwicklung von Biodiesel kann im Einklang mit nachhaltigen Prinzipien erfolgen ohne dabei die Deckung des Bedarfs im Lebensmittelbereich aus dem Gleichgewicht zu bringen. Mit der Entwicklung des Biodieselmarktes wird die Selbstversorgung in der Europäischen Union bei Proteinfuttermitteln verbessert.
Hierauf haben die Europäische Ölsaaten Allianz (EOA) und der Europäische Verband der Biodieselhersteller (EBB) in Brüssel hingewiesen.

EOA und EBB begrüßen die Ziele der Europäischen Union zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, deren Anteil an Biokraftstoffen in herkömmlichen Kraftstoffen auf 5,75% bis 2010 und 10% in allen Mitgliedstaaten bis 2020 steigen muss. Biodiesel ist ein Biokraftstoff, der hauptsächlich aus Rapsöl sowie Sonnenblumen- und Sojaöl hergestellt wird und im Durchschnitt die Treibhausgasemissionen um bis zu 70 bis 75% reduziert. Die Energiebilanz von Biodiesel betrachtet „from field to wheel“ ist mehr als 1 zu 3,5, d.h., mit 1 Tonne fossilem Kraftstoff können 3,5 Tonnen Biodiesel hergestellt werden, so ein weiteres Ergebnis einer aktuellen französischen Studie. Biodiesel ist eine Kraftstoffalternative, die dazu beiträgt, den stetig wachsenden Dieselbedarf in Europa zu kompensieren.

Kulturartenvielfalt im Ackerbau

Nach Schätzung der Verbände wird bei gleichzeitiger steigender Kulturartenvielfalt in der Fruchtfolge mit Ölsaaten der Anbau in der EU-27 auf mehr als 13 Mio. ha ausgeweitet werden können. Unter Berücksichtigung der Fruchtfolgeansprüche – insbesondere Raps kann nur jedes 3. oder 4. Jahr auf derselben Fläche angebaut werden – eröffnet sich ein Rohstoffpotenzial bei Ölsaaten, das von aktuell 23 Mio. t auf mehr als 35 Mio. t bis 2015/2020 steigt, der Anteil Raps beträgt 22 – 28 Mio. t.

Nahrungsmittelversorgung mit pflanzlichen Ölen gesichert

EOA und EBB betonen, dass in jedem Fall die Versorgungssicherheit für die Nahrungsmittelverwendung Vorrang hat. Parallel zur Produktionsentwicklung erfordert die Deckung des vielfältigen Bedarfs an pflanzlichen Ölen im food- und non-food-Bereich zusätzliche Importe auf die sich traditionell die Pflanzenölversorgung der EU stützt. Die erwartete Erweiterung der Anbaufläche stabilisiert bei gleichzeitigem Ausbau der Biodieselproduktion die Selbstversorgung bei ca.55%. Die Kommission muss jedoch sicherstellen, dass die Importe ohne Wettbewerbsverzerrung erfolgen. Es ist deshalb legitim, dass dieselben Standards auf importierte Rohstoffe angewendet werden, wie diese für die europäische Ölsaatenproduktion und -verarbeitung gelten. Die Verbände betonen daher den Handlungsbedarf zur Schaffung eines Zertifizierungssystems, das sich an den Nachhaltigkeitsanforderungen der EU, u.a. den Cross-Compliance-Anforderungen orientieren muss – andernfalls zementiert die EU handelpolitische Verzerrungen – hier mache sich ohnehin bereits ein starker EURO bemerkbar.

Für eine europäische Unterstützungspolitik Mit Blick auf die Richtlinien für Biokraftstoffe durch die EU-Kommission fordern die Verbände:

- Der verbindlich vorgeschriebene Anteil von 10% Biokraftstoffen bis zum Jahr 2020 ist ein ambitioniertes, aber erreichbares Ziel. Um diesen Anteil zu erreichen, müssen die Mitgliedsstaaten Fördermaßnahmen zur Beimischung kombiniert mit steuerlichen Anreizen einführen.
- Die Biodieselqualität und damit die Einhaltung der europäischen Norm für Biodiesel – EN 14214 – ist entscheidend für die Verbraucherakzeptanz. Diese Anforderungsnorm muss auch für Biodieselimporte zwingend vorgeschrieben werden.
- Die Erreichung der Zielsetzung von 5,75% und zukünftig 10% Biokraftstoffe erfordert eine Überarbeitung der Dieselnorm EN 590 für eine Erhöhung von 5% Vol. auf 10% Vol. und später 15% Vol. für den in Dieselblends erlaubten Zumischungsanteil an Biodiesel.
- Der Wettbewerb in der Biodieselproduktion und -vermarktung in der EU darf nicht durch bereits in einem Drittland gewährte indirekte oder direkte Subventionen, wie dies bei unterschiedlichen Steuern auf Exporte in Argentinien und Malaysia oder der direkten Exportbegünstigung in den USA (B99) der Fall ist, unterlaufen werden.
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